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Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zum unwirksamen Bebauungsplan für das E.ON-Kohlekraftwerk Datteln

Geschrieben am 16-09-2009

Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat
heute die schriftlichen Urteilsgründe zur Unwirksamkeit des
Bebauungsplans der Stadt Datteln für das E.ON Steinkohlekraftwerk
veröffentlicht. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) unterstützt die
Klagen gegen das Kraftwerk und wird gemeinsam mit dem Anwalt des
Privatklägers auf der Pressekonferenz Schlussfolgerungen aus dem
Urteil ziehen und Forderungen an den für den Vollzug des
Bundesimmissions¬schutzgesetzes in NRW verantwortlichen
Umweltminister Eckhard Uhlenberg richten.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Datum: Donnerstag, 17. September 2009 um 10.00 Uhr

Ort: Pressezentrum im Landtag NRW, Raum E 1 - D 09
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

Teilnehmer: Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe, Berlin
Philipp Heinz, Rechtsanwalt, Berlin

Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung unter 07732 9995-0.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Fokken
Sprecherin Politik & Presse

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse; Deutsche Umwelthilfe
e.V., Tel: 030 240086786; E-Mail: fokken@duh.de


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