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Streit um Birthler-Äußerung über Gysi im ZDF: Etappensieg für Gysi, gerichtliche Auseinandersetzung geht weiter

Geschrieben am 04-09-2009

Mainz (ots) - Das Landgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren
durch Urteil vom heutigen Tage dem ZDF untersagt, durch die im
"heute-journal" vom 22.05.2008 erfolgte Berichterstattung den
Verdacht zu erwecken, Gysi habe "wissentlich und willentlich an die
Stasi berichtet". Damit hat das Landgericht Hamburg kein
grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige
Äußerung von Frau Birthler verhängt, sondern den Verbotstenor
ausschließlich auf die konkrete Darstellungsform in der Sendung
"heute-journal" vom 22.05.2008 beschränkt. Der weitergehende
Klageantrag von Gregor Gysi, dem ZDF generell die Verbreitung der
Äußerung von Frau Birthler zu untersagen, ist abgewiesen worden. Gysi
ist insoweit teilunterlegen, was auch in der Kostenentscheidung zum
Ausdruck kommt.

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der
ehemaligen DDR, Marianne Birthler, äußerte sich am 22.05.2008 im
"heute-journal" des ZDF im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer
Behörde zu Dr. Gregor Gysi. Dieser habe als Anwalt in der DDR über
den Regime-Kritiker Robert Hagemann "wissentlich und willentlich an
die Stasi berichtet". Nachdem Gregor Gysi hiergegen gerichtlich
vorging, streiten er und das ZDF in den zwischenzeitlich parallel
verlaufenden gerichtlichen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren über
die Zulässigkeit der Verbreitung der Birthler-Äußerung.
Das ZDF wird gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
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Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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