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Katja Kipping: Schlaglichter auf den desolaten Zustand des Sozial- und Rechtstaates seit Hartz IV

Geschrieben am 20-08-2009

Berlin (ots) - Landessozialgerichte dürfen sich bei
Rechtsstreitigkeiten um angemessene Unterkunfts- und Heizungkosten
für Hartz-IV-Beziehende nicht ohne Prüfung dem Konzept der
Sozialleistungsträger anschließen. Außerdem müssen Jobcenter die
Kosten für eine Erstausstattung mit Möbeln tragen, auch wenn der
Betroffene sich diese zu einem späteren Zeitpunkt anschafft. Zu
diesen beiden heutigen Richtersprüchen des Bundessozialgerichts
erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:

Wieder müssen die obersten Richter des Bundessozialgerichts
rechtswidrige Entscheidungen der Jobcenter zurücknehmen, die den
Betroffenen das ihnen Zustehende verweigerten. Sogar
Landessozialgerichte werden von den obersten Sozialrichtern ermahnt,
sich nicht ungeprüft die Argumentation der Jobcenter für Obergrenzen
bei der Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung zu Eigen zu
machen.

Während die einen angehalten sind zu sparen auf Teufel komm raus,
ist es offenbar auf Landesebene Praxis, dass die anderen, die der
Masse von Rechtsstreitigkeiten nicht mehr nachkommen, ohne Prüfung
die Argumente des Beklagten übernehmen.

Schlimm ist, dass sich Hartz-IV-Beziehende erst bis an das oberste
Sozialgericht wenden müssen, um für Selbstverständlichkeiten ihr
Recht zu erhalten. Diese beiden Urteile kennzeichnen den desolaten
Zustand des Sozial- und Rechtsstaates seit Hartz IV.

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
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Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Alrun Nüßlein
Pressesprecherin
DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Telefon +4930/24009-543
Telefax +4930/24009-220
pressesprecherin@die-linke.de


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