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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Bielefelder Mordprozess Önder B.

Geschrieben am 17-08-2009

Bielefeld (ots) - Lebenslange Haft kann bis zum Lebensende dauern.
Doch solche Fälle sind rar. Denn nach dem Willen des
Bundesverfassungsgerichts müssen auch Mörder die Chance haben, wieder
freizukommen. Deshalb dürfen sie nach 15 Jahren beantragen, auf
Bewährung entlassen zu werden.
Diese 15-Jahre-Grenze kann ein Gericht kippen, wenn es im Urteil die
»besonders schwere Schuld« des Verurteilten festschreibt. Dann legt
die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wieviele Jahre der
Häftling noch eingesperrt bleibt.
Dass die 10. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts im Fall
Önder B. diese Schuld nicht festgestellt hat, ist schwer
nachzuvollziehen. Warum soll jemand, der seiner Frau aus nichtigem
Grund die Augen aussticht und sie dann 15 Minuten lang bestialisch
tötet, keine besonders schwere Schuld auf sich geladen haben? Schon
2008 hatte die Kammer im Fall eines Erntehelfers, der ein Kleinkind
missbraucht und in Mordabsicht mit dem Kopf auf eine Betonstufe
geschleudert hatte, keine besonders schwere Schuld gesehen.
Wieviel schlimmer muss ein Verbrechen eigentlich noch sein?

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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