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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum A33-Urteil des Leipziger Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 12-08-2009

Bielefeld (ots) - Wenige müssen viel opfern, damit viele einen
Nutzen haben: Das ist bei jedem Großprojekt so. Groß war daher der
Argwohn, als das »Turbo-Verfahren« mit dem Bundesverwaltungsgericht
als erster und letzter Instanz eingeführt wurde. Denn für die
betroffenen Menschen geht es nicht um abstrakte Verkehrspolitik,
sondern um Haus, Hof und Heimat.
Zum zweiten Mal haben die Leipziger Richter über eine Autobahn in
Ostwestfalen entschieden: nach der Nordumgehung in Bad Oeynhausen
jetzt über die A 33 zwischen Bielefeld und Halle. Zum zweiten Mal
sind die Anwohner gescheitert. War ihr Argwohn berechtigt?
Nein: Beide Urteile fielen nach intensiver Prüfung - vor Ort und vor
Gericht. Den Planern der A 33 schrieben die Richter sogar ins
Stammbuch, dass sie einen Verfahrensfehler begangen haben.
An diesem Punkt aber offenbart sich der Vorteil des neuen Verfahrens.
Was früher zu unendlichem Streit durch die Instanzen geführt hätte,
wird jetzt in einem Zug entschieden. Schneller, aber nicht
schlechter. Das mindert nicht den Verlust der Betroffenen. Aber es
mehrt den Nutzen der Allgemeinheit.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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