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Bundeswahlleiter informiert zu aktuellem Kommentar von Spiegel-Online

Geschrieben am 07-08-2009

Wiesbaden (ots) - Zu dem am 7. August 2009 in Spiegel-Online
erschienenen Kommentar "Warum die Premiere des Wahlleiters zur Farce
geriet" stellt der Bundeswahlleiter Folgendes fest:

1. Gemäß § 18 Absatz 4 Nummer 2 Bundeswahlgesetz stellt der
Bundeswahlausschuss verbindlich fest, welche politischen
Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die
Bundestagswahl als Parteien anzuerkennen sind. Grundlage für die
Entscheidungen sind auch die von den politischen Vereinigungen zu
belegenden Tatsachen, die dem Bundeswahlausschuss in der Sitzung
vorliegen. Die Frage, ob diese Entscheidungen korrigierbar sind, ist
nach der derzeitigen Rechtslage eindeutig: Das einzig zulässige
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses ist gemäß
§ 49 Bundeswahlgesetz der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei
Monaten nach dem Wahltag. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in
seinem jüngsten Beschluss vom 31. Juli 2009 nochmals bestätigt (Az.:
2 BvQ 45/09 mit weiteren Nachweisen).

2. Die Entscheidung über die Beschwerde der Partei "Freie Union"
gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste in Bayern wurde nach
intensiver Diskussion in der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 6.
August 2009 getroffen. Das Abstimmungsergebnis von vier Ja-Stimmen
und vier Nein-Stimmen spiegelt unterschiedliche Auslegungen der
gesetzlichen Regelungen durch die acht anwesenden Mitglieder des
Bundeswahlausschusses wider. Gemäß § 10 Absatz 1 Bundeswahlgesetz
entscheidet bei den Abstimmungen die Stimmenmehrheit; bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Vorsitzender des Bundeswahlausschusses ist gemäß § 9 Absatz 2 der
Bundeswahlleiter.

Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Riede,
Telefon: (0611) 75-2325,
E-Mail: presse@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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