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Bundesregierung bestätigt Unrechtmäßigkeit von Schwarzarbeit in Pflegehaushalten

Geschrieben am 29-07-2009

Berlin (ots) - Aktueller Bericht unterstützt Rechtsauffassung des
bpa

Seit vielen Jahren setzt sich der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa) gegen illegale Beschäftigungsverhältnisse
in Haushalten mit Pflegebedürftigen ein. Immer wieder versuchen
allerdings Agenturen und Vermittlungsunternehmen zu suggerieren, dass
osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland legal eine
Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen könnten.
Dabei werden osteuropäische Haushaltshilfen und Kräfte für
pflegerische Leistungen auf selbstständiger Basis vermittelt, obwohl
sie faktisch abhängig Beschäftigte sind. Dieses Vorgehen ist aber
illegal und wird auch im aktuellen Bericht der Bundesregierung gegen
die Schwarzarbeit angeprangert.

"Wir begrüßen diese Aussagen der Bundesregierung", so Bernd
Meurer, Präsident des bpa. "Schwarzarbeit in Haushalten mit
Pflegebedürftigen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen, das
allen schadet: Die Pflegebedürftigen erhalten keine
qualitätsgesicherten Leistungen, den Pflegekassen entgehen
Beitragseinnahmen, dem Fiskus fehlen Steuereinnahmen und die
eingesetzten Kräfte werden unter Missachtung jeglicher
arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften eingesetzt. Dem muss ein Riegel
vorgeschoben werden. Und es muss allen klar sein: Der Einsatz von
Scheinselbständigen in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist nicht
rechtens. Es ist gut, dass die Bundesregierung dieses eindeutig klar
stellt."

Der bpa sieht sich durch den gerade vorgelegten "Elften Bericht
der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung
der illegalen Beschäftigung" in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
Bereits vor einiger Zeit hatte das Amtsgericht München einen
Rechtsanwalt wegen Beteiligung an der Beschäftigung von Ausländern
ohne entsprechende Genehmigungen zu einer Gesamtgeldbuße von 36.800
Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er
ungarische Pflegekräfte und Haushaltshilfen als selbständige
Arbeitskräfte vermittelte, obwohl diese tatsächlich unselbständig in
den jeweiligen Haushalten tätig waren. Damit entfielen für die
Arbeitgeber die Sozialabgaben und die Arbeitnehmer ersparten sich die
Arbeitsgenehmigungen.

"Die Beschäftigung von Scheinselbstständigen in Haushalten mit
Pflegebedürftigen scheint manchmal eine Lösung zu sein. Tatsächlich
ist sie aber illegal. Wer Hilfe und Unterstützung für
pflegebedürftige Angehörige benötigt, sollte sich an eine von den
Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung wenden und sich zunächst
unverbindlich beraten lassen. Die dortigen Pflege-Profis sind
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die kompetent beraten und
bei der Bereitstellung der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen
behilflich sind. Technische Hilfsmittel wie Hausnotrufe, einfache
Anwesenheitsleistungen, Pflegemaßnahmen sowie die Betreuung durch
Nachbarn, Familien und die Pflegeeinrichtung lassen sich häufig zum
richtigen - und vor allen Dingen: legalen - Hilfemix zusammenfügen",
rät Bernd Meurer.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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