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Alexander Ulrich: EU-Datenstreit erfordert Parlamentsvorbehalt

Geschrieben am 28-07-2009

Berlin (ots) - "Die Abgeordneten können jetzt Butter bei die
Fische geben", erklärt Alexander Ulrich anlässlich der Diskussion um
das Abkommen der EU-Kommission, das US-Terrorfahndern den Zugriff
auf Bankdaten europäischer Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Der
Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union weiter:

"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum
Lissabon-Vertrag kritisiert, das Parlament kastriere sich selbst. Im
EU-Datenstreit wurde weder das Europäische Parlament noch der
Bundestag befasst. Jene die jetzt das Einknicken der Europäischen
Kommission kritisieren, müssen DIE LINKE bei ihrer Forderung nach
Parlamentsvorbehalte für internationale Verhandlungen unterstützen.
Dies ist in Finnland gängige Praxis ohne erkennbaren Nachteil für die
internationale Handlungsfähigkeit der Regierung. Bisher haben hier
alle außer der CSU und der LINKEN gekniffen. Zudem muss die
Rechtsgrundlage der EU eindeutig geklärt werden. Die EU-Kommission
mandatiert sich beim Thema Datenschutz mit dem Verweis auf den
gemeinsamen Markt, übergeht aber das Europäische Parlament mit dem
Hinweis Datenschutz sei noch keine europäische Kompetenz. Genau diese
Praxis hat DIE LINKE in ihrer Verfassungsklage erfolgreich
beanstandet."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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