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Neue Studie veröffentlicht / Gravierende Mängel im deutschen Asylrecht

Geschrieben am 15-07-2009

Berlin (ots) - Der Asylkompromiss, der 1993 nach zähem politischem
Ringen verabschiedet wurde, ist in zentralen Teilen rechtlich nicht
mehr haltbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Deutschen Institut für
Menschenrechte veröffentlichtes Gutachten.

Durch die 1993 verabschiedete Asylrechtsreform wurde in
Deutschland die so genannte "Drittstaatenregelung" eingeführt.
Asylbewerber, die über einen durch Gesetz oder Verfassung pauschal
als sicher qualifizierten Staat einreisen, werden danach ohne jede
weitere Prüfung in diese Staaten ab- oder zurückgeschoben. Sie haben
keine Möglichkeit, vor ihrer Abschiebung bei Behörden oder Gerichten
geltend zu machen, dass ihnen in diesen Staaten unmenschliche
Behandlung droht oder sie dort keinen Zugang zum Asylverfahren
erhalten.

Die Entwicklungen in Griechenland, dessen Asylsystem
anerkanntermaßen gravierende Defizite aufweist, wo Asylsuchende
menschenunwürdigen Zuständen ausgesetzt werden, machen die
Problematik des deutschen Drittstaatenkonzepts in der aktuellen
Praxis deutlich. Dass menschen- und verfassungsrechtlich notwendiger
Rechtsschutz von den deutschen Verwaltungsgerichten nur entgegen dem
Wortlaut des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) gewährt werden kann,
verstößt, so die Studie, gegen tragende menschenrechtliche und
rechtsstaatliche Prinzipien und das EU-Recht.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige deutsche
Rechtslage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Lichte
der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) und dem EU-Recht widerspricht. Zudem verstoße
das deutsche Recht seit 2007 gegen das Deutsche Grundgesetz (GG),
weil der Deutsche Bundestag seither die Bestimmung sicherer
Drittstaaten auf EU-Ebene einfach hinnehmen muss. Dies wiederum sei
nicht mit dem verfassungsmäßig garantierten Parlamentsvorbehalt
vereinbar.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den deutschen
Verwaltungsgerichten, Schutz suchenden Menschen unter Berufung auf
die EMRK, das EU-Recht und das GG effektiven Rechtsschutz zu
gewähren. Weiterhin empfiehlt das Institut den deutschen
Verwaltungsgerichten, Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem AsylVfG
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beziehungsweise dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorzulegen. Dem deutschen
Gesetzgeber wird die Änderung des AsylVfG empfohlen, dem
EU-Gesetzgeber eine menschenrechtsorientierte Neufassung der
EU-Zuständigkeitsverordnung ("Dublin II-Verordnung").

Ruth Weinzierl: "Der Asylkompromiss 1993 auf dem Prüfstand.
Gutachten zur Vereinbarkeit der deutschen Regelungen über sichere
EU-Staaten und sichere Drittstaaten mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention, dem EU-Recht und dem Deutschen
Grundgesetz". Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin 2009

Die Studie zum Download:

http://www.presseportal.de/go2/Studie_Asylkompromiss

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
T (030) 259 359 - 14, Mobil (0160) 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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