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Ab August erstmalig zusätzliche Leistungen für die Schule

Geschrieben am 13-07-2009

Nürnberg (ots) - Grundsicherungsstellen und Familienkassen
bereiten Auszahlung des "Schulstarterpaketes" vor - Keine gesonderte
Antragstellung erforderlich

Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des
sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen
für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem
Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die
Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen
Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung
oder Schulmaterialien.

Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler,
die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein-
oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder
mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf
Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") haben. Die Auszahlung der
zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit
dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Im Bereich der
Grundsicherung wird diese zusätzliche Leistung an rund 1.300.000
Kinder ausgezahlt. Dies entspricht Ausgaben in Höhe von 130 Millionen
Euro.

Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die
Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die
Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.

Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung
erforderlich.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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