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KBV: Wettbewerb ordnen und Selbstverwaltung stärken / Köhler: "Wir haben viele Ideen - man muss uns nur lassen"

Geschrieben am 13-07-2009

Berlin (ots) - "Aktiv wollen wir uns an der Neuausrichtung des
Gesundheitswesens beteiligen. Gleichzeitig stehen wir im Sinne des
Patientenschutzes dafür ein, dass Sicherheit und Gerechtigkeit der
Versorgung nicht auf der Strecke bleiben." Das hat Dr. Andreas
Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), heute in Berlin gesagt. Anlässlich der Bundestagswahl im
September stellte die KBV ihre Forderungen an die zukünftige
Bundesregierung vor.

"Wenn wir eine flächendeckende qualitätsgesicherte ambulante
Rund-um-die-Uhr-Versorgung der gesetzlich Versicherten wollen - und
das ist bisher stets Konsens gewesen - dann brauchen wir dringend
eine Wettbewerbsordnung für das Gesundheitswesen. Derzeit haben wir
es mit einem unkoordinierten Nebeneinander von Kollektiv- und
Einzelverträgen zu tun", führte der KBV-Chef aus. Ein solcher
vollkommen ungeregelter Wettbewerb führe dazu, dass die
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihre Aufgaben bei der
Sicherstellung der Versorgung - einschließlich der Organisation des
ärztlichen Notdienstes sowie der Qualitätssicherung und
Qualitätsförderung - auf Dauer nicht mehr wahrnehmen könnten. "Die
Politik muss der Selbstverwaltung ihre Spielräume zurückgeben",
forderte Köhler und fügte hinzu: "Wir haben viele Ideen. Man muss uns
nur lassen."

Köhler rief den Gesetzgeber dazu auf, den Sicherstellungsauftrag
ausschließlich dem Verbund der KVen zu übertragen. Einzelverträge
sollen dabei die Kollektivverträge ergänzen. "Sollten
Ergänzungsverträge die Versorgung nachweislich verbessern, wäre es
nur gerecht, sie anschließend in den Kollektivvertrag aufzunehmen",
so der KBV-Vorsitzende.

Des Weiteren schlägt die KBV ein Modell von drei Wahltarifen für
die gesetzlich Krankenversicherten vor. Zwei dieser Tarife sehen eine
Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip vor, einer beruht auf dem
Kostenerstattungsprinzip.

Die Freiberuflichkeit des Arztes zu schützen ist eine weitere
zentrale Forderung der KBV. Sie sei unabdingbar für den
Patientenschutz, mahnte der Vorstandsvorsitzende, denn: "Medizinische
Entscheidungen müssen Vorrang haben vor ökonomischen Interessen. In
Einrichtungen wie Medizinischen Versorgungszentren dürfen
gewinnorientierte Kapitalunternehmer deshalb nicht das Sagen haben",
betonte Köhler.

"Die heute geltende Einteilung in eine hausärztliche und eine
fachärztliche Versorgungsebene ist nicht mehr zeitgemäß", erklärte er
weiter. "Wir schlagen daher eine Einteilung in eine Grundversorgung,
eine spezialisierte ambulante und die stationäre Versorgung vor."

Für eine Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung sprach sich
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller aus. "Die niedergelassenen Ärzte
sollen sich an medizinischen Aspekten orientieren und in der Regel
nur noch Wirkstoffe verordnen. Die Verantwortung für die
Arzneimittelpreise aber sollen die Krankenkassen und die
Pharmaindustrie tragen, da die gesetzlichen Regulierungen für den
Arzt völlig unüberschaubar geworden sind", so Müller.

Basis der Verordnung sollen demnach evidenzbasierte Leitlinien in
Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
sein. "Mit der strikten Bindung an Leitlinien werden
Versorgungsqualität und Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht. Auch
das dient dem Patientenschutz." Das derzeit geltende
Zweitmeinungsverfahren soll zudem durch ein Abstimmungsverfahren
zwischen den Versorgungsebenen ersetzt werden.

Das Forderungspapier, die Statements des Vorstands sowie eine
Präsentation hat die KBV auf ihrer Webseite veröffentlicht:
http://www.kbv.de/presse/24104.html.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im
Internet unter: www.kbv.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Jahnz,    Tel.: 030 / 4005 - 2208


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