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Haufe aktuell: Schwere Panne beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - Können Antidiskriminierungsverbände nun doch als Prozessbevollmächtigte auftreten?

Geschrieben am 13-07-2006

Freiburg (ots) -

Am 7. Juli 2006 war es soweit: Nach vielen Jahren und
vergeblichen Anläufen war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) unter Dach und Fach. Darüber hat die Haufe Mediengruppe in der
vergangenen Woche berichtet. Was zu dem Zeitpunkt noch nicht klar
war: das Gesetz hat den Bundesrat fehlerhaft passiert, denn entgegen
der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers ist es im AGG nun doch
vorgesehen, dass Antidiskriminierungsverbände Arbeitnehmer vor
Gericht als Prozessbevollmächtigte vertreten können.


Wie konnte das geschehen?

Im Koalitionsvertrag hatte man sich bereits auf die Umsetzung der
EG-Antidiskriminierungsrichtlinien verständigt. Nicht zuletzt
aufgrund wachsender Kritik zahlreicher Wirtschaftsverbände geriet der
Regierungsentwurf erneut in die politische Auseinandersetzung. So
wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf noch einmal "überarbeitet",
insbesondere mit dem Ziel, das sogenannte "Verbandsklagerecht"
erheblich einzuschränken.

In diesem Punkt ist dem Gesetzgeber jedoch eine Panne passiert: er
hat schlicht übersehen, die Prozessbevollmächtigung der
Antidiskriminierungsverbände aus dem Gesetz zu streichen. Vor den
Arbeitsgerichten dürften Antidiskriminierungsverbände somit
potenziell benachteiligte Arbeitnehmer entgegen dem gesetzgeberischen
Willen vertreten.


Die praktischen Folgen

Zunächst tritt das Gesetz zum 1. August 2006 so in Kraft, wie es
den Bundesrat passiert hat. Parteiübergreifend ist von der Großen
Koalition aber angekündigt worden, das Versäumnis in einem
Änderungsgesetz alsbald zu bereinigen. Der Gesetzgeber dürfte daher
den Wettlauf mit den noch zu gründenden Antidiskriminierungsverbänden
gewinnen. Denn diese müssen, bevor sie von ihrem nunmehr Gesetz
gewordenen Recht Gebrauch machen können, erst einmal den steinigen
Weg bis zur Eintragung in das Vereinsregister bewältigen. Bis dahin
wird der Gesetzgeber das im AGG versehentlich eingeräumte Recht
wieder gestrichen haben.

Weitere Informationen unter http://www.haufe.de/agg


Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-975, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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