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Frau Bätzing irrt - und das gleich dreifach

Geschrieben am 02-07-2009

Berlin (ots) - Zu dem heute von der Drogenbeauftragen der
Bundesregierung vorgestellten "Tabakatlas" erklärt Marianne Tritz,
Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV):

In ihrem Tabakatlas arbeitet die Drogenbeauftrage der
Bundesregierung mit Unwahrheiten und irrt sich dabei mindestens drei
Mal!

1. Der Deutsche Zigarettenverband und seine Mitgliedsfirmen sind
für den Nichtraucherschutz und arbeiten auch nicht, wie Frau Bätzing
behauptet, an der Abschaffung dieses Gesetzes. Der DZV hat die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, da das Urteil
die Grundlage für ein tolerantes Miteinander von Nichtrauchern und
Rauchern bildet. In diesem Urteil wird allerdings auch
sichergestellt, dass erwachsene Menschen - die alle Informationen zu
dem Produkt Zigaretten an die Hand bekommen - selbstständig und
mündig für sich entscheiden können, ob sie rauchen wollen oder nicht.
Nichtraucher sollen dabei nicht behelligt werden.

2. Mit der Behauptung der Tabakkonsum lasse sich durch
Steuererhöhungen regulieren, irrt Frau Bätzing ein zweites Mal. Sie
drückt sich dabei um das Problem des Zigarettenschmuggels. Denn: Mit
jeder Steuererhöhung sinkt der Anteil der Raucher nur marginal.
Stattdessen weicht der Konsument unter anderem auf Schmuggelware aus.
In Deutschland wird mittlerweile jede fünfte Zigarette nicht mehr
hier versteuert. In Berlin ist es bereits jede zweite. Diesen Anteil
blendet Frau Bätzing bewusst aus, wenn sie von einem Rückgang des
Tabakkonsums spricht, da sie sich bei ihrer Betrachtung nur auf die
von der offiziellen Statistik erfassten Verkaufszahlen bezieht. Dass
illegale Händler sich weder an EU-Produktionsnormen noch an den
Jugendschutz halten, sei dabei nur am Rande bemerkt.

3. Und Frau Bätzing irrt ein drittes Mal: in Deutschland muss die
Außenwerbung für Tabak nicht bis 2012 gesetzlich verboten werden. Die
Bundesrepublik hat kein Gesetz und keinen Vertrag unterzeichnet, in
dem ein solches Verbot bis zum Jahre 2012 umgesetzt werden muss. Die
Bundesregierung hat sich grundsätzliche und verfassungsrechtliche
Bedenken gegen ein solches Gesetz. Mit dem Tabakpräventionsprogramm,
in dem Frau Bätzing ein solches "Verbot der Plakataußenwerbung für
alle Tabakprodukte bis zum 31.12.2012" fordert, ist sie ja
bekanntermaßen gescheitert.

Originaltext: Deutscher Zigarettenverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70454
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70454.rss2

Pressekontakt:
DZV Deutscher Zigarettenverband
Peter Königsfeld
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel. +49 (30) 88 66 36 - 200
Fax +49 (30) 88 66 36 - 111
presse@zigarettenverband.de
www.zigarettenverband.de


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