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Nicht jeder vierte neue Erwerbslose direkt in Hartz IV

Geschrieben am 25-05-2009

Nürnberg (ots) - BA: DGB-Berechnungen sind nicht zutreffend und
interpretieren Statistiken falsch

Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gehen
über ein Viertel aller neuen Arbeitslosen aus der Erwerbstätigkeit
direkt in Hartz IV.

Diese Berechnungen sind nicht zutreffend und interpretieren die
Statistik falsch. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist in ihren
monatlichen Statistiken detailliert die Zugänge in Arbeitslosigkeit
nach Rechtskreisen und nach Zugangsgründen nach. Dabei wird bei den
Zugängen aus Erwerbstätigkeit unterschieden in:

- Beschäftigung am so genannten ersten Arbeitsmarkt
(sozialversicherungspflichtige Beschäftigung),
- Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheiten und
ABM),
- Selbständigkeit sowie
- Wehr- und Zivildienst.

In diesen Zeiten können zum Großteil keine Versicherungsansprüche
aufgebaut werden. In diesen Fällen erfolgt direkt ein Übergang in die
Grundsicherung.

In den ersten vier Monaten 2009 gab es insgesamt 1,585 Millionen
Zugänge aus Erwerbstätigkeit in Arbeitslosigkeit, davon 1,098
Millionen aus Beschäftigungen am ersten Arbeitsmarkt. Im Rechtskreis
des SGB II waren es 443.000 Zugänge in Arbeitslosigkeit aus
Erwerbstätigkeit. Davon kamen 231.000 Menschen aus Beschäftigung am
ersten Arbeitsmarkt und 212.000 aus Beschäftigungen am zweiten
Arbeitsmarkt, aus Selbständigkeit oder aus dem Wehr- und Zivildienst.

Darüber hinaus muss man berücksichtigen, dass sich eine nicht
geringe Zahl Arbeitnehmer aus Beschäftigung mit Anspruch auf
Arbeitslosengeld arbeitslos meldet, deren Arbeitslosengeld den Bedarf
der Familie nicht deckt. Sie erhalten dann zusätzlich
Arbeitslosengeld II und werden von den Jobcentern betreut.
Folgerichtig werden diese Zugänge in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis
des SGB II ausgewiesen. Schätzungen zufolge erhöht sich die Zahl an
"Aufstockern von Arbeitslosengeld" monatlich um rund 20.000 Personen.
In den ersten vier Monaten wären dies allein 80.000 Zugänge aus
Erwerbstätigkeit in die Grundsicherung.

Unter den genannten Aspekten darf man bei der Ermittlung des
Anteils lediglich 150.000 Personen berücksichtigen, die wegen
offenbar nicht ausreichender Vorversicherungszeiten direkt in die
Grundsicherung übergehen. Dies entspricht gemessen an allen Zugängen
aus Erwerbstätigkeit lediglich elf Prozent.

Die Statistiken sind auf folgendem Weg zu finden:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/a.html
>> Thema: Arbeitslose nach Rechtskreisen

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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