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WAZ: Richter erlauben Studiengebühren - Ein Auftrag - Leitartikel von Christopher Onkelbach

Geschrieben am 29-04-2009

Essen (ots) - Ein anderes Urteil war kaum zu erwarten gewesen.
Bereits 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht ein bundesweites
Gebührenverbot als verfassungswidrig gekippt. Anschließend führten
sieben Bundesländer Studiengebühren ein, auch NRW. Der damalige
Hinweis des Gerichts, die Gebührenerhebung sei so zu gestalten, dass
soziale Härten vermieden werden, befeuerte den kochenden Streit. Das
von Politikern eilig versprochene breite Stipendiensystem sowie
sozialverträgliche Gebührenmodelle sind indes bis heute Versprechen
geblieben. Zwar bieten die Länder klammen Studierenden Darlehen an,
mit deren Hilfe die Gebühren finanziert werden können, doch die
drohenden Zinsen schrecken viele ab.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Gebühren nicht
verboten. Die vom Richter geäußerten Zweifel an der
Sozialverträglichkeit sollten die Bildungspolitiker aber als
deutliche Schelte verstehen. Der vom Grundgesetz garantierte freie
Zugang zu den Hochschulen sei nicht viel Wert, monierte der Richter,
wenn man ihn nicht nutzen könne. Diese Aussage muss die Politik als
klaren Auftrag verstehen.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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