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BVDW sieht massive Gefährdung des Internets durch neuen EU-Gesetzesentwurf / Massive Behinderung der Internetnutzer und -Industrie befürchtet / Nachbesserung gefordert

Geschrieben am 28-04-2009

Düsseldorf (ots) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)
e.V. sieht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft
durch den Reformvorschlag zum EU-"Telekom-Paket" als massiv gefährdet
an. Der Branchenverband kritisiert den derzeitigen Stand beim
Textentwurf zur Neufassung des Artikels 5 der Richtlinie zu
Privatsphäre und Elektronischer Kommunikation (ePrivacy Richtlinie)
und fordert zwingende Nachbesserung. Die geplanten Eingriffe in
gelernte Nutzer/Interface-Prozesse führen nach Auffassung des BVDW in
sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen von
Nutzungsszenarien sowie Geschäftsmodellen. Der BVDW sieht vor allem
die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft in Gefahr.

Der von der tschechischen Ratspräsidentschaft im Rahmen der Reform
des "Telekom-Pakets" (Directive 2002/22/EC, 2002/58/EC und Regulation
(EC) 2006/2004) am vergangenen Freitag vorgelegte Textentwurf zur
Neufassung des Artikels 5 der EU-Richtlinie zu Privatsphäre und
Elektronischer Kommunikation (ePrivacy Richtlinie) erfordert nach
Auffassung des BVDW zwingende Korrekturen.

Der tschechische Vorschlag würde in der dem BVDW vorliegenden Form
entweder eine aktive, vorherige Zustimmung des Nutzers zur Verwendung
von Cookies durch einen Diensteanbieter oder aber jeweils gesonderte
Pop-up-Fenster erforderlich machen, über die bei jedem Aufruf einer
neuen Website durch den Nutzer dessen Zustimmung zum Einsatz von
Steuerungs-Cookies einzuholen wäre, wie sie auf allen modernen
Internetseiten, vor allem mit der modernen Web 2.0-Technologien, gang
und gäbe und allseits akzeptiert sind. Dies führt nach Auffassung des
BVDW in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen
von Nutzungsszenarien, aber auch Geschäftsmodellen, angefangen bei
der Funktionalität und der Darstellbarkeit von journalistischen
Inhalten über den Online-Handel, bis hin zur Online-Werbung als
maßgebliche Finanzierungsquelle sowie etablierter
Internetfunktionalitäten. Vor allem Deutschland, als eine der
führenden Nationen in diesem Bereich, die hier eine eigene Wirtschaft
mit Spitzenposition aufgebaut hat, wäre massiv betroffen, so der
Branchenverband.

Nach geltendem Recht ist es bisher üblich, dass Diensteanbieter
die Nutzer - etwa über entsprechende Datenschutzbestimmungen
("Privacy Policy") - transparent über Zweck und Einsatz von Cookies
informieren und der Nutzer zudem über die selbstgewählten Einstellung
seines Browsers entsprechende Einstellungen vornehmen kann. Dies
sollte nach BVDW-Meinung unbedingt beibehalten werden.

"Die vorgelegte Textfassung, die entgegen der Aussage der
tschechischen Ratspräsidentschaft nicht konsensual zustande gekommen
ist und gegen die sich breiter und vehementer Widerstand aus den
Reihen der Wirtschaft regt, bedarf einer zwingenden Korrektur", meint
Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW. "Weder das EU-Parlament
noch nationale Regierungen haben im Vorfeld Erhebungen über die
möglichen rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen dieser neuen
Regelungen für die Verwendung von Cookies durchgeführt. Fest steht
jedoch, dass - wird der Einsatz von Cookies von einer 'aktiven,
vorherigen' Zustimmung des Nutzers vor Aufruf des Telemediendienstes
abhängig gemacht - dies faktisch das Ende des Einsatzes von Cookies
als das absolut notwendige und anerkannt zentrale
Nutzungssteuerungselement bedeuten würde."

Der BVDW fordert daher, dass der allgemein akzeptierte und
verantwortungsvolle Umgang mit der Cookie-Technologie im europäischen
Binnenmarkt weiterhin sichergestellt werden muss. "Die Verbraucher
haben damit ein höheres Maß an Transparenz und Sicherheit. Zudem
würde eine eklatante Wettbewerbsverzerrung gegenüber
außereuropäischen Anbietern zu Lasten der europäischen Unternehmen
verhindert", so Matthias Ehrlich.

Die Forderung des BVDW steht auch im Einklang mit der aktuellen
Begründung zu Artikel 5 (3) neue Fassung, die vorsieht, dass "...
eine Zustimmung des Nutzers i.S.d. Artikel 5 auch über die
entsprechenden Browsereinstellungen ..." rechtlich zulässig sein
soll. Eine entsprechende Klarstellung innerhalb der Textfassung des
entsprechenden Artikels ist nach Ansicht des BVDW daher unbedingt
erforderlich, um den Erhalt grundlegender und wirtschaftlich extrem
bedeutsamer Funktionalitäten des Internets zu gewährleisten.

"Wir stellen damit sicher, dass etablierte Dienste und
Internet-Funktionalitäten aus dem EU-Binnenmarkt weiterhin rechtlich
zulässig angeboten werden können", führt Matthias Ehrlich aus. "Eine
sonst drohende Verlagerung der Nutzeraktivitäten ins Nicht-EU-Ausland
kann nicht gewollt sein. Dem Nutzer muss weiterhin die vollständige
Kontrolle über Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner eigenen Daten
ermöglicht werden."

Über den BVDW

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die
Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives
Marketing, interaktive Inhalte und interaktive Wertschöpfung. Der
BVDW ist interdisziplinär verankert und hat damit einen
ganzheitlichen Blick auf die Themen der Digitalen Wirtschaft. Er hat
es sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Medien
transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft,
Gesellschaft und Administration zu fördern. Im ständigen Dialog mit
Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend
unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die
dynamische Entwicklung der Branche. Die Summe aller Kompetenzen
seiner Mitglieder, gepaart mit den definierten Werten und Emotionen
des BVDW bilden die Basis für unser Selbstverständnis: Wir sind das
Netz

Originaltext: BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft
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Pressekontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Kaistraße 14 - 40221 Düsseldorf
www.bvdw.org

Gerd Fuchs, Referent Medienpolitik
Tel: +49 30 88007837
fuchs@bvdw.org

Ingo Notthoff, Pressesprecher
Tel: +49 211 600456-25
notthoff@bvdw.org


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