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Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Kinderpornografie

Geschrieben am 02-04-2009

Osnabrück (ots) - Rote Karte für Kommissar Zufall

In einer Zeit, in der Daten-Skandale tiefes Misstrauen gegen jede
Form von Kontrolle schüren, sorgt der Karlsruher Beschluss für eine
wichtige Klarstellung: Nicht überall, wo der Staat im großen Stil auf
Daten zugreift, tritt er die Rechte der Betroffenen mit Füßen.

Liegen greifbare Anhaltspunkte für erhebliche Straftaten vor,
dürfen auch die Daten vieler Unbescholtener abgeklopft werden, um
einige Verdächtige aufzuspüren. Überschritten ist die rote Linie
erst, wenn Kreditkarten- oder Telefondaten nach vagen Kriterien ins
Blaue hinein gefiltert werden. Eine Suche in der Hoffnung auf
Kommissar Zufall darf es nicht geben.

Deshalb könnte es für das Bundeskriminalamt unangenehm werden:
Sollten sich Berichte bestätigen, wonach die Behörde den
Telekom-Datenbestand ohne konkreten Verdacht nach Hinweisen auf
"islamistische Schläfer" durchwühlte, wird es berechtigte Kritik
hageln - vom Vertrauensverlust für das BKA ganz zu schweigen.

Für die Kämpfer gegen Kinderpornografie ist der Beschluss aus
Karlsruhe hingegen ein Meilenstein. Die zentrale Ermittlungsstelle in
Halle kann künftig mit höchstrichterlichem Plazet auf
Kreditkartenfirmen zugehen und deren Hilfe bei der Suche nach
Pädophilen einfordern. Das ist enorm wichtig, weil die Kreditkarten
der Besteller häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen sind.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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