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Werbung und Medien sollen nicht unter EU-Gesetz gegen Diskriminierung fallen

Geschrieben am 02-04-2009

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, wonach die
Bereiche Werbung und Medien nicht unter den Anwendungsbereich des
geplanten neuen EU-Gesetzes gegen Diskriminierung fallen sollen. Die
Mitglieder des EU-Parlaments hätten damit die Bedeutung der
Pressefreiheit gestärkt, betonte der BDZV. Zeitungsverlage könnten
nun beispielsweise von politischen Parteien oder weltanschaulichen
Vereinigungen nicht gezwungen werden, unerwünschte Anzeigen unter
Berufung auf das Diskriminierungsverbot zu veröffentlichen.

Anlass ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
zur "Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der
Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder
sexuellen Ausrichtung", über den das Europäische Parlament heute zu
befinden hatte. Damit soll der in der Arbeitswelt bereits bestehende
Anspruch auf Gleichbehandlung auch für die Bereiche Bildung,
Dienstleistungen und Sozialschutz festgeschrieben werden. Die
deutschen Zeitungsverleger hatten im Vorfeld gewarnt, dass künftig
auch missliebige Parteien oder Sekten den Abdruck von Anzeigen
durchsetzen könnten. BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff
bezeichnete die Ausnahme von Werbung und Medien von der geplanten
Richtlinie als "ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit".

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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