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Zur Europawahl 2009: Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Geschrieben am 02-04-2009

Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im
Ausland lebende Deutsche an der 7. Direktwahl der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni
2009 teilnehmen, wenn sie

- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,

- am Wahltag (7. Juni 2009) das achtzehnte Lebensjahr vollendet
haben,

- nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in
der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben

und

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Der noch bei den letzten Europa- und Bundestagswahlen geltende
Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der
Mitgliedstaaten des Europarats lebten und bei denen seit ihrem
Fortzug aus Deutschland mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist
inzwischen gestrichen.

Deutsche, die im Ausland leben und bei der Europawahl 2009 in
Deutschland ihre Stimme abgeben wollen, müssen bestimmte
Voraussetzungen beachten. Diese richten sich danach, ob sie noch mit
Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.

1. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem
Aufenthalt im Ausland
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin
in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl
an der Europawahl 2009 teilnehmen. Hierzu muss bei der
Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines
Wahlscheins beantragt werden. Der Antrag kann auch per Telegramm,
Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gestellt werden, allerdings nicht
telefonisch. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine
entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.
Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des
Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
abgedruckt ist, gestellt werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthalts
vor Übersendung der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 17.
Mai 2009 erfolgt, wird empfohlen, mit dem Wahlamt der
Wohnsitzgemeinde Rücksprache zu halten.

2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz
mehr in Deutschland haben, aber an der Europawahl 2009 in Deutschland
teilnehmen wollen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis
ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Dabei
müssen sie an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.
Diese Eintragung mit eidesstattlicher Versicherung muss schriftlich
mit einem besonderen Formular beantragt werden.

Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis
zur Europawahl 2009 ist als PDF-Datei zum Download auf der
Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich unter:

www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2009, --> "Service für
Auslandsdeutsche",

sowie als Vordruck

- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland,

- beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter,
Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn,
Postfach 17 03 77, 53029 Bonn
Telefon: 49(0)611/75 85 18
Telefax: 49(0)611/75 89 88
Kontakt: www.destatis.de/kontakt

oder

- bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige,
Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können
sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der
erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen im
Ausland lebende, wahlberechtigte Deutsche jeweils persönlich bei der
Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland
zuletzt gemeldet waren.

Der Antrag muss spätestens am 17. Mai 2009 bei der zuständigen
Gemeindebehörde in Deutschland eingehen und sollte deshalb so
frühzeitig wie möglich gestellt werden.

Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Deutsche im
Ausland ohne weitere Anforderung - frühestens einen Monat vor dem
Wahltag - die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen
(Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und
Merkblatt zur Briefwahl).

Sämtliche Unterlagen (Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung
sowie in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag der Stimmzettel)
müssen die Wähler so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
voradressierte Stelle übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
am Wahltag, dem 7. Juni 2009, bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr
eingeht. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate der
Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der ausgefüllten
Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Dies kann direkt bei
der zuständigen Auslandsvertretung erfragt werden.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
Kontakt: www.destatis.de/kontakt

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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