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Gehb / Krings: Mehr Verbraucherschutz gegen unerwünscht Anrufe

Geschrieben am 26-03-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Gesetzentwurfs zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur
Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Die Belästigungen durch unerlaubte Werbeanrufe werden durch das
heute verabschiedete Gesetz deutlich zurückgehen. Dies ist eine gute
Nachricht für die Verbraucher in Deutschland, Konkret bedeutet dies,
dass es nun strengere Bestimmungen für Callcenter gibt.

Unerlaubte Telefonanrufe haben sich inzwischen zu einer
regelrechten Plage entwickelt. Besonders ältere Menschen werden
häufig durch solche Anrufe gestört und im anschließenden Gespräch
übervorteilt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte das
Bundesjustizministerium letztendlich überzeugen, dass damit Schluss
sein muss.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz - das freilich noch
durch den Bundesrat muss - bedarf es der im Vorfeld der
ausdrücklichen Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe. Als
Sanktionsmaßnahme wird zudem ein Bußgeld eingeführt. Bis zu 50.000
Euro werden fällig, wenn die Einwilligung des Verbrauchers fehlte und
damit der Anruf unerlaubt war. Durch das nun beschlossene Verbot der
Rufnummernunterdrückung ist auch klargestellt, dass ein Anrufer ohne
Rufnummernanzeige illegal handelt. Derartige anonymisierte
Werbeanrufe sind nun illegal, jeder Bürger sollte ein ihm derartig
aufgezwungenes Gespräch sofort beenden. Das ist nicht unhöflich,
sondern nur vernünftig und vom Gesetz gewollt.

Auch bei telefonisch untergeschobenen Verträgen über
Telefondienstleistungen oder Stromlieferungen hat der Verbraucher nun
mehr Rechte. Zukünftig muss der alte Vertrag schriftlich gekündigt
werden. Hiermit schaffen wir Rechtssicherheit für die Verbraucher und
für deren bisherige Vertragspartner. Der neue Anbieter kann sich also
nicht länger arglistig in ein bestehendes Vertragsverhältnis
hineinmogeln.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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