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Verlegerverbände bekennen sich uneingeschränkt zum Grosso-System

Geschrieben am 25-03-2009

Berlin (ots) -

Gespräch zwischen BDZV, VDZ und Bundesverband Presse-Grosso mit
Vertretern des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum
Grosso-System / Gemeinsame Erklärung von 2004 bleibt Grundlage für
die Zusammenarbeit

Die zwischen dem BDZV, dem VDZ und dem Bundesverband Presse-Grosso
im Jahre 2004 vereinbarte Gemeinsame Erklärung mit dem Bekenntnis zu
Grundsätzen des Presse-Grosso-Systems bleibt uneingeschränkt
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Zeitungs- und
Zeitschriftenverlagen und den Presse-Grossisten. Die Unterzeichner
der Gemeinsamen Erklärung kamen am 23. März auf Einladung des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu einem
Gespräch zusammen, das der Evaluation und Aussprache über aktuelle
Herausforderungen des Grosso-Vertriebssystems diente.

Seitens des Ministeriums wurde die Zusammenkunft mit der Absicht
des Gesetzgebers und der Bundesregierung begründet, die
Voraussetzungen für Pressefreiheit und Pressevielfalt zu erhalten.
Aktueller Anlass des Gesprächs waren Irritationen zwischen der
Verlagsseite und dem Presse-Grosso in den vergangenen Wochen. Die in
den letzten Tagen weitgehend abgeschlossenen Verhandlungen über neue
Grosso-Handelsspannen sowie die Umstände von Kündigungen dreier
Grosso-Unternehmen durch ein Verlagshaus hatten die Befürchtungen
entstehen lassen, dass Teile der Gemeinsamen Erklärung und somit des
Grundkonsens zum Grosso-System zur Disposition stehen. Dem
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geht es um
eine vermittelnde Rolle. Die Bundesregierung sieht sich demnach als
Moderator und präferiert den konsensualen Ausgleich zwischen den
handelnden Parteien an Stelle von regulativen Maßnahmen.

Die Gemeinsame Erklärung aus dem Jahre 2004 wurde seitens des
Beauftragten für Kultur und Medien als eine gute Grundlage für den
Konsens zwischen Verlagen und den Presse-Grossisten bezeichnet, um
das Pressevertriebssystem mit seinen spezifischen Grundsätzen zu
erhalten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin auf eine Einhaltung
dieser Erklärung achten.

Die Geschäftsführer des BDZV und des VDZ, Jörg Laskowski und
Wolfgang Fürstner, erklärten, dass die Zeitungs- und
Zeitschriftenverlage trotz Meinungsverschiedenheiten in Einzelfällen
weiterhin uneingeschränkt zur Gemeinsamen Erklärung aus dem Jahre
2004 stünden. Was die monierten Kündigungen der norddeutschen
Grossounternehmen betrifft, führte Wolfgang Fürstner aus, dass diese
derzeit Gegenstand gerichtlicher Verfahren seien und deshalb nicht im
Detail erörtert wurden. Im Übrigen seien Grossisten auch nach dem
Wortlaut der Gemeinsamen Erklärung unter den dort genannten
Voraussetzungen kündbar. BDZV-Geschäftsführer Jörg Laskowski stellte
darüber hinaus fest, dass man derzeit viel größere Gefahren für das
Verlagsgeschäft durch regulatorische Initiativen aus Brüssel und
Berlin wie etwa die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes oder
weitreichender Werbeverbote sehe.

Grundsätzlich sieht das Presse-Grosso in der
privatwirtschaftlichen Regelung auch künftig die übergeordnete
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Pressehandel zur
Sicherung der Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit, so
Grosso-Präsident Werner Schiessl in seinem Statement. Die Gemeinsame
Erklärung habe sich in der Vertriebspraxis bewährt. Die Kernelemente
der Gemeinsamen Erklärung beinhalten die Essentialia des
Grosso-Systems: Dazu gehören das Neutralitätsgebot, das
Dispositionsrecht, das Remissionsrecht, die Preisbindung und die
Verwendungsbindung. Das Alleinauslieferungsrecht der Grossisten in
ihrem Gebiet werde von den Verlagen weiterhin als die wirtschaftlich
effizienteste Konsequenz aus den Grundprinzipien des Grosso-Systems
gesehen.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.
Tel: 030 - 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de

Kai-Christian Albrecht
Geschäftsführer
Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten
e.V.
Tel.: 0221 - 921 337-18
E-Mail: ka@bvpg.de

Jörg Laskowski
Geschäftsführer Verlagswirtschaft
BDZV Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V.
Tel: 030 - 72 62 98 222
E-Mail: Laskowski@bdzv.de


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