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Kölner Stadt-Anzeiger: Verfassungsbeschwerde der Lehman-Geschädigten: Anwalt sagt Musterklägerin wegen NPD-Mitgliedschaft ab

Geschrieben am 20-03-2009

Köln (ots) - Die Verfassungsbeschwerde gegen das
Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird nach einem Bericht des "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) nicht - wie geplant - im Namen der
Lehman-Geschädigten Ingrid Deutsch eingelegt werden, da die
67-Jährige in der Bundestagswahl 2005 für die NPD kandidiert hatte.
Der Anwalt, der sie vor dem Bundesverfassungsgericht in dieser Sache
vertreten wollte, wird die Klage gegen den Ausschluss von
Privatpersonen aus dem Kapitalhilfe-Sonderfonds des Bundes nach
Informationen der Zeitung im Namen eines anderen Geschädigten der
US-Investmentbank einreichen.
Das Magazin "Der Spiegel" hatte in der vergangenen Woche darüber
berichtet, dass Deutsch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
wolle. Die Rentnerin aus dem Saarland hat durch Lehman-Zertifikate
rund 6000 Euro verloren. Mit Plakaten protestierte Deutsch daraufhin
regelmäßig vor der Filiale der Citibank in der Fußgängerzone von
Saarbrücken.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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