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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Schulverweigerer:

Geschrieben am 11-03-2009

Bielefeld (ots) - Die Paderborner Amtsrichterin brauchte jeweils
nur wenige Minuten, um nach der Anhörung der Parteien ihr Urteil zu
sprechen: Eltern können zu Recht mit einem Bußgeld belegt werden,
wenn sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Religiöse
Überzeugungen und Glaubensinhalte haben dort ihre Grenzen, wo der
staatliche Erziehungsauftrag tangiert wird. Dabei spielt es keine
Rolle, ob es sich um Sport- und Schwimmunterricht, um Theater und
Tanz oder Sexualkunde handelt.
Die Heranführung minderjähriger Staatsbürger an ein freiheitliches
Gemeinwesen und die Ausbildung eines politischen und
gesellschaftlichen Bewusstseins sind Aufgaben, die nicht allein dem
Elternhaus vorbehalten sein dürfen. Die Abschottung zu unliebsamen
Erziehungsinhalten verhindert die Ausprägung eigenverantwortlichen
Denkens und begünstigt die Entstehung von Parallelgesellschaften.
Das Paderborner Schulamt hat der freiheitlichen Grundidee durch die
Beantragung von Bußgeldern gegen die Boykotteure entsprochen. Der
Vorwurf, hier würden religiöse Überzeugungen verfolgt, ist haltlos.
Wer dieses rechtliche Fundament in Frage stellen möchte, muss das
Bundesverfassungsgericht anrufen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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