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Gegen Spätabtreibungen - für das Leben / Katholische Verbände fordern besseren Schutz behinderten Lebens

Geschrieben am 28-06-2006

Köln (ots) - Der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland,
Thomas Dörflinger, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken,
Elisabeth Bußmann, und die Präsidentin des Katholischen Deutschen
Frauenbundes, Ingrid Fischbach, haben sich gemeinsam für eine neue
gesetzliche Regelung zu den so genannten Spätabtreibungen
ausgesprochen. "Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein
Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein", sagte Thomas
Dörflinger, MdB, heute in Berlin. FdK-Präsidentin Elisabeth Bußmann
betonte, die derzeitige Praxis von Spätabtreibungen widerspreche den
verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz ungeborenen
Lebens. Dringenden Handlungsbedarf sieht auch KDFB-Präsidentin Ingrid
Fischbach, die die Regierungsparteien aufforderte, die Problematik
der Spätabtreibungen gesetzlich neu zu regeln.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage des § 218a II StGB kann ohne
Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung bei einer zu
erwartenden Behinderung eines Kindes ein Schwangerschaftsabbruch
vorgenommen werden. Schätzungen zufolge werden in Deutschland
jährlich mehr als 200 ungeborene Kinder zwischen der 23.
Schwangerschaftswoche und der Geburt abgetrieben, also zu einem
Zeitpunkt, zu dem sie bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig
sind. "Es kann keine Garantie auf ein Leben ohne körperliche,
seelische oder geistige Einschränkungen geben", betonte Thomas
Dörflinger.

Kritisch sieht KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach die Ausweitung
vorgeburtlicher Diagnostik, die einen teils erheblichen Druck auf die
Eltern erzeuge, ein "perfektes" und "leistungsfähiges" Kind zu
bekommen. "Niemand darf zu einer Entscheidung gegen ein behindertes
Kind gedrängt werden. Eltern, die auf PID verzichten wollen, dürfen
nicht unter Druck gesetzt werden", so Fischbach. Vielmehr sei es
Aufgabe des Gesetzgebers und der Gesellschaft, Rahmenbedingungen zu
schaffen, die es Eltern erleichterten, ein krankes oder behindertes
Kind anzunehmen. Die Regelung von Spätabtreibungen sei "eine
Bewährungsprobe für die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft und
unseres Rechtsstaates", sagte Elisabeth Bußmann. "Der Wert und die
Würde des menschlichen Lebens sind unabhängig von Gesundheit,
Krankheit oder Behinderung".

Daneben fordern die Vorsitzenden der drei katholischen Verbände
eine Anpassung des Arzthaftungsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Bisher ist es möglich, einen Arzt auf Schadenersatz zu verklagen,
wenn dieser eine Behinderung nicht erkannt oder den Eltern nicht
mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene, behinderte Kind
juristisch wie ein Schaden für die Familie behandelt. Ein Kind, so
Dörflinger, kann in keinem Fall ein Schaden sein. "Jedes Leben ist
ein Wert an sich und ein Gewinn", betonte Dörflinger.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und
innerverbandliche Kommunikation
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0179) 6638717
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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