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SoVD kritisiert Aufweichung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Geschrieben am 28-06-2006

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Wir kritisieren, dass die Große Koalition eine zentrale Regelung
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Lasten der
Betroffenen verändert hat.

Nach dem ursprünglichen Entwurf sollten Betroffene bei einer Klage
Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung vermuten lassen.
Nach der neuen Fassung müssen die Betroffenen solche Tatsachen
beweisen. Damit wird es deutlich schwerer, gegen eine
Diskriminierung vorzugehen.

Durch die verschiedenen Änderungen in letzter Minute bleibt das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinter den EU-Richtlinien zurück.
Die EU-Richtlinien werden damit nur unzureichend umgesetzt.

Wir warnen mit Nachdruck davor, dass mit der Aufweichung des AGG
der seit langem bestehende Diskriminierungsschutz für Männer und
Frauen im Arbeitsrecht verschlechtert wird. Denn die
Beweislastregelung des § 611a BGB wird durch die Regelungen des § 22
AGG ersetzt. Das bedeutet, dass der Nachweis einer
geschlechtsspezifischen Diskriminierung am Arbeitsplatz künftig
erschwert wird. Dies verstößt gegen den europäischen Rechtsgrundsatz,
dass bereits bestehender nationaler Diskriminierungsschutz nicht
verschlechtert werden darf.

Wir fordern die Große Koalition auf, zur ursprünglichen
Formulierung bei der Beweislastregelung zurückzukehren. Die
Aufweichung des AGG darf nicht dazu führen, dass der
geschlechtsspezifische Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz
ausgehöhlt wird.

Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Gesetzentwurf auch
behinderte und alte Menschen vor Diskriminierung schützen soll.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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