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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz rettet sich ins Ziel / Lebenshilfe begrüßt Einigung in der Großen Koalition, will Umsetzung aber wachsam begleiten

Geschrieben am 28-06-2006

Marburg (ots) - Mit Genugtuung hat die Bundesvereinigung
Lebenshilfe vernommen, dass sich die große Koalition auf ein
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verständigt hat, das
behinderte Menschen vor Benachteiligungen im Rechtsverkehr schützen
soll. Ob das Gesetz griffig formuliert ist und behinderten Menschen
wirklich die Möglichkeit gibt, sich gegen Diskriminierungen beim
Besuch von Gaststätten und Hotels, beim Abschluss von
Versicherungsverträgen, bei der Anmietung von Wohnraum usw. zur Wehr
zur setzen, muss die Zukunft erweisen.

"So glücklich wir darüber sind, dass das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz das Merkmal der 'Behinderung' berücksichtigt,
bedauern wir doch, dass der Gesetzentwurf in letzter Minute an
einigen Stellen verwässert worden ist", so Robert Antretter,
Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung.

Dies gelte z. B. für die Beweislastregelung zum Nachweis einer
Diskriminierung, die deutlich zu Lasten der betroffenen Menschen
abgeschwächt worden sei oder für die Streichung der Klagerechte von
Antidiskriminierungsverbänden, denen ursprünglich die Möglichkeit
eingeräumt werden sollte, als Bevollmächtigte von benachteiligten
Personen vor Gericht aufzutreten.

In den letzten Wochen haben insbesondere die Wirtschaftsverbände
eine Kampagne gegen das AGG entfaltet und sich nicht davon abhalten
lassen, auch unseriöse Argumente auf den Tisch zu legen. So ist in
der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt worden, das AGG schade dem
Wirtschaftsstandort Deutschland und gehe weit über die
Verpflichtungen hinaus, die sich aus den Gleichbehandlungsrichtlinien
der Europäischen Union ergeben.

Die Wahrheit ist eine andere: Deutschland zählt zu den wenigen
Ländern, die es bisher versäumt haben, europäisches
Antidiskriminierungsrecht umzusetzen. Aus Brüssel verlautet, dass der
Bundesregierung bereits Strafzahlungen in Höhe von 900.000 Euro pro
Tag angedroht worden sind, wenn nicht endlich gehandelt wird!

"Viele haben noch nicht begriffen", so Robert Antretter, "dass die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereits im Jahr 1997 unter
Mitwirkung der Regierung Helmut Kohl in Artikel 13 des Vertrages von
Amsterdam beschlossen haben, Diskriminierungen aus Gründen des
Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen
Ausrichtung zu bekämpfen. Die Verwendung des Begriffs 'bekämpfen'
zeigt, wie ernst es der Europäischen Union damit ist, gegen soziale
und gesellschaftliche Ausgrenzungen vorzugehen. Erweist sich das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis an einigen Stellen
als 'stumpfes Schwert', werden wir deshalb Nachbesserungen fordern."


Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59287
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Tel. 06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


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