Börnsen/Grütters: Föderalismusreform bringt Klarheit für Kultur
Geschrieben am 28-06-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung der Föderalismusreform im Deutschen Bundestag erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau, Monika Grütters MdB:
Zurzeit reden manche Oppositionspolitiker gemeinsam mit bestimmten Interessenverbänden das Ende der Bundes-Kulturpolitik als Folge der Föderalismusreform herbei. Dies ist falsch, unverantwortlich und eine Missinterpretation eines eindeutigen Gesetzestextes. Diese grundlose Debatte schadet der Kultur in unserem Land insgesamt.
Nach wie vor unterliegen Kunst und Kultur nicht einer alleinigen Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es gibt keine Kulturhoheit der Länder als solche. Es hat sie bisher nicht gegeben und die Föderalismusreform ändert an diesem Grundansatz nichts. Vielmehr haben sowohl der Bund als auch die Länder jeweils eigene kulturelle und kulturpolitische Zuständigkeiten. Deshalb hat auch der neue Artikel 104 b GG keine negativen Auswirkungen auf die Kulturförderung des Bundes. Er stellt klar, dass der Bund das fördert, was in die Zuständigkeit des Bundes fällt und die Länder den Teil finanzieren, der Angelegenheit der Länder ist.
Auch die Neufassung von Artikel 23 Abs. 6 GG bezüglich der Außenvertretung in Brüssel sorgt für Eindeutigkeit und hat auch keinen Bedeutungsverlust der Bundes-Kulturpolitik zur Folge. Diese Auffassung haben die Verfassungsexperten während der Anhörung uneingeschränkt bekräftigt. Die in der Staatspraxis bislang vorhandenen Schwierigkeiten bei der Frage, ob ein Fall der Außenvertretung durch die Länder vorliegt, werden ausgeräumt und frühere langwierige Diskussionen vermieden. Nicht vergessen werden darf auch, dass die Neuregelung von Artikel 23 Abs. 6 GG auf dem Gedanken der Kompensation beruht: Die Länder haben sich anerkennenswerterweise bereit erklärt, ihre Außenvertretungsrechte auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Dieser im Dienste der gesamten Reform unvermeidliche Kompetenzverlust der Bundesländer wird durch die beabsichtigte Neuregelung ausgeglichen. Das ist nur fair, denn die Länder sind mit rund 3,4 Mrd. Euro neben den Kommunen mit 3,6 Mrd. Euro der zentrale Kulturförderer in Deutschland.
Allen Kritikern der Neuregelung von Artikel 23 Ab. 6 GG sei auch ein Blick in das Föderalismusreform-Begleitgesetz empfohlen: Art. 2 Abs. 1 sieht vor, dass die Länder ihre Rechte unter Teilnahme von und in Abstimmung mit dem Vertreter der Bundesregierung auszuüben haben. Dieses Verfahren garantiert im Wettbewerb der nationalen Kulturinteressen in Brüssel ein abgestimmtes, gemeinsames Auftreten - mit einer Stimme. Der Artikel 23b unterstreicht die Bedeutung des Amtes des Kulturstaatsministers als gemeinsamer Repräsentant von Bund und Länder. Die Kultur hat bei der Föderalismusreform keine Federn gelassen, sondern an gesetzlicher Klarstellung gewonnen
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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