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Börnsen/Grütters: Föderalismusreform bringt Klarheit für Kultur

Geschrieben am 28-06-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung der
Föderalismusreform im Deutschen Bundestag erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau, Monika Grütters MdB:

Zurzeit reden manche Oppositionspolitiker gemeinsam mit bestimmten
Interessenverbänden das Ende der Bundes-Kulturpolitik als Folge der
Föderalismusreform herbei. Dies ist falsch, unverantwortlich und eine
Missinterpretation eines eindeutigen Gesetzestextes. Diese grundlose
Debatte schadet der Kultur in unserem Land insgesamt.

Nach wie vor unterliegen Kunst und Kultur nicht einer alleinigen
Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es gibt keine Kulturhoheit der
Länder als solche. Es hat sie bisher nicht gegeben und die
Föderalismusreform ändert an diesem Grundansatz nichts. Vielmehr
haben sowohl der Bund als auch die Länder jeweils eigene kulturelle
und kulturpolitische Zuständigkeiten. Deshalb hat auch der neue
Artikel 104 b GG keine negativen Auswirkungen auf die Kulturförderung
des Bundes. Er stellt klar, dass der Bund das fördert, was in die
Zuständigkeit des Bundes fällt und die Länder den Teil finanzieren,
der Angelegenheit der Länder ist.

Auch die Neufassung von Artikel 23 Abs. 6 GG bezüglich der
Außenvertretung in Brüssel sorgt für Eindeutigkeit und hat auch
keinen Bedeutungsverlust der Bundes-Kulturpolitik zur Folge. Diese
Auffassung haben die Verfassungsexperten während der Anhörung
uneingeschränkt bekräftigt. Die in der Staatspraxis bislang
vorhandenen Schwierigkeiten bei der Frage, ob ein Fall der
Außenvertretung durch die Länder vorliegt, werden ausgeräumt und
frühere langwierige Diskussionen vermieden. Nicht vergessen werden
darf auch, dass die Neuregelung von Artikel 23 Abs. 6 GG auf dem
Gedanken der Kompensation beruht: Die Länder haben sich
anerkennenswerterweise bereit erklärt, ihre Außenvertretungsrechte
auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Dieser im Dienste der gesamten
Reform unvermeidliche Kompetenzverlust der Bundesländer wird durch
die beabsichtigte Neuregelung ausgeglichen. Das ist nur fair, denn
die Länder sind mit rund 3,4 Mrd. Euro neben den Kommunen mit 3,6
Mrd. Euro der zentrale Kulturförderer in Deutschland.

Allen Kritikern der Neuregelung von Artikel 23 Ab. 6 GG sei auch
ein Blick in das Föderalismusreform-Begleitgesetz empfohlen: Art. 2
Abs. 1 sieht vor, dass die Länder ihre Rechte unter Teilnahme von und
in Abstimmung mit dem Vertreter der Bundesregierung auszuüben haben.
Dieses Verfahren garantiert im Wettbewerb der nationalen
Kulturinteressen in Brüssel ein abgestimmtes, gemeinsames Auftreten -
mit einer Stimme. Der Artikel 23b unterstreicht die Bedeutung des
Amtes des Kulturstaatsministers als gemeinsamer Repräsentant von Bund
und Länder. Die Kultur hat bei der Föderalismusreform keine Federn
gelassen, sondern an gesetzlicher Klarstellung gewonnen

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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