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Neues Deutschland: zum internationalen Haftbefehl des Strafgerichtshofs in Den Haag gegen Sudans Präsidenten

Geschrieben am 04-03-2009

Berlin (ots) - Es ist ein Fortschritt mit Schieflage: Der
Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat einen
internationalen Haftbefehl gegen Sudans Langzeitherrscher Omar
al-Baschir verhängt. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty
International feiern das zu Recht als »einzigartigen Schritt für die
internationale Strafgerichtsbarkeit«. In der Tat bestehen keine
Zweifel daran, dass al-Baschir ein gerüttelt Maß an Verantwortung für
den Darfur-Konflikt trägt, dem laut Schätzungen der UNO rund 300 000
Menschen seit 2003 zum Opfer gefallen sind.
Es ist fraglos ein Fortschritt, dass Kriegsverbrecher durch das
juristische Konzept des »Weltrechtsprinzips« in allen Staaten
strafrechtlich verfolgt werden können, unabhängig davon, wo die
Straftaten begangen wurden. Doch der IStGH hat bisher denselben Malus
wie die Sondertribunale: Bisher müssen sich nur mutmaßliche
Menschenrechtsverbrecher aus dem Süden oder Ex-Jugoslawien vor ihnen
verantworten. Auch Bush, Rumsfeld und einige andere gehören nach Den
Haag oder vor ein Tribunal.
Der Amnesty-Jubel »Niemand steht über dem Gesetz« trifft die
Sachlage nicht. Der Straflosigkeit muss überall ein Ende gesetzt
werden und nicht nur in Darfur.
Zudem ist eine Lösung in Darfur nur politisch erreichbar, nicht über
die Justiz. So angebracht der Haftbefehl ist - die Lage in Darfur
könnte er ungewollt verschärfen.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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