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Bleser: Veröffentlichung von Daten bis zur Entscheidung vor dem EuGH aussetzen

Geschrieben am 03-03-2009

Berlin (ots) - Zur gestrigen Einschätzung des Verwaltungsgerichts
Wiesbaden zur Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von
Betriebsprämienzahlungen im Internet erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Bleser MdB:

Mit der Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden wird die
Position der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
Unionsfraktion zur EU-Transparenzinitiative bestätigt. Wir haben dies
mehrfach formuliert und werden dies weiter tun: Wir sehen in der
einseitigen Veröffentlichung der Empfänger von Direktzahlungen im
Internet einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf
Datenschutz. Aktuell wird viel über die Verbesserung des
Datenschutzes für die Verbraucher und die Mitarbeiter von Unternehmen
diskutiert. Warum soll dieser Anspruch auf den Schutz seiner Daten
nicht auch für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gelten? Wir
sehen in der unqualifizierten Veröffentlichung dieser Daten nur die
Grundlage für eine neue Neiddebatte gegen die landwirtschaftlichen
Betriebe. Die vielfältigen Leistungen des Sektors für die Erhaltung
eines lebensfähigen ländlichen Raumes bleiben dabei völlig außen vor.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist ein erster wichtiger
Schritt. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Wir
fordern die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die weitere
Veröffentlichung der Daten im Internet bis zur Entscheidungen des
EuGH auszusetzen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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