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LVZ: Zypries hält Rechtsgrundlagen zur Manager-Haftung bereits jetzt für weitgehend ausreichend / Strikte Absage an Gehaltsobergrenzen

Geschrieben am 03-03-2009

Leipzig (ots) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat
sich gegen gesetzlich festgelegte Gehaltsobergrenzen bei Managern
ausgesprochen. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung"
(Dienstag-Ausgabe) verwies sie zugleich darauf, dass wesentliche
Grundsätze zu einer stärkeren Manager-Haftung im Fall
unverantwortlicher Spekulationen bereits jetzt gesetzlich geregelt
seien. Nachbesserungen könnte es aber beispielsweise in Form einer
Verlängerung der Verjährungsfrist von Schadensersatzforderungen
geben, um diese besser einklagen zu können.
"Die aktienrechtliche Haftung der Vorstände ist nach geltendem Recht
extrem scharf, sie haften für leichteste Fahrlässigkeit mit ihrem
gesamten Privatvermögen", meinte Frau Zypries. Sie widersprach damit
Forderungen aus dem politischen Raum von der Linken bis zur CDU, die
in den vergangenen Tagen schärfere gesetzliche Vorschriften angemahnt
hatten. Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung falschen
Manager-Handelns, so Zypries, müsse aber stets die nachweisbare
Pflichtverletzung und ein konkretes Verschulden bleiben. "Das ist im
Einzelnen nicht leicht aufzuklären, da kann der Gesetzgeber nicht
viel machen." Das sei dann immer Sache der Gerichte.

Zypries forderte die Aufsichtsräte auf, ihrer Pflicht zur Einklage
von Schadensersatzforderungen gegenüber einem pflichtwidrig
handelnden Vorstand auch nachzukommen. "Falls wir feststellen
sollten, dass die Verjährungsfrist mit fünf Jahren zu kurz ist,
könnte man über eine Verlängerung nachdenken", regte die
Bundesjustizministerin an.

Auf strikte Ablehnung bei Zypries stoßen politische Forderungen
nach Einkommensobergrenzen für Manager. "Ich halte nichts von einer
gesetzlich festgelegten Einkommensobergrenze. In einer
Marktwirtschaft ist es immer noch Sache der Vertragsparteien, das
Gehalt untereinander auszuhandeln. Und was angemessen ist, kann ja
personen- und aufgabenabhängig durchaus unterschiedlich sein", so
Zypries. Zugleich widersprach sie der Unions-Forderung entschieden,
dass zukünftig die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die
Verträge der Top-Manager beraten und genehmigen sollten. "Eine
Versammlung mit mehreren hundert oder gar tausend Aktionären ist kaum
geeignet, einen komplexen Vorstandsvergütungsvertrag in allen Details
zu diskutieren und zu verabschieden", sagte Frau Zypries. "Beim
Aufsichtsrat ist das in der Theorie besser aufgehoben - allerdings
haben die Aufsichtsräte in der Vergangenheit ihre Kompetenz oft auf
einen kleinen Ausschuss übertragen. Das wollen wir abschaffen." Die
Koalitionsarbeitsgruppe Managervergütung von Union und SPD habe
deshalb ausdrücklich gemeinsam eine andere Regelung vorgeschlagen:
"Der Aufsichtsrat haftet persönlich, wenn er eine unangemessen hohe
Vergütung festsetzt. Außerdem wollen wir im Gesetz konkreter regeln,
was angemessen ist", sagte Frau Zypries.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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