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Südwest Presse: Kommentar zur Abwrackprämie

Geschrieben am 25-02-2009

Ulm (ots) - Wie viele Hartz-IV-Empfänger mag es wohl geben, deren
Erspartes ausreicht, um sich ein neues Auto zu kaufen? Schließlich
wird das Vermögen von Leistungsempfängern nur bis zu einer bestimmten
Grenze vor dem Zugriff des Staates geschützt. Und auch wenn die
Händler in der gegenwärtigen Absatzkrise mit großzügigen Rabatten und
Niedrigstpreisen für Neu- oder Jahresfahrzeuge locken, wird es sich
manch ein Langzeitarbeitsloser mit Familie drei Mal überlegen, ob er
sein Geld jetzt in ein Auto steckt oder lieber auf der hohen Kante
lässt, um sich für noch schwierigere Zeiten zu wappnen.
Dass die von der Bundesregierung ausgelobte Abwrackprämie für
Altautos prinzipiell nicht für Hartz-IV-Empfänger in Betracht kommen
soll, leuchtet kaum ein. Es handelt sich ja gerade nicht um eine frei
verfügbare Barauszahlung, also ein zusätzliches Einkommen, das auf
die Transferbezüge angerechnet werden müsste, sondern um eine
zweckgebundene Summe, die unmittelbar und nachweislich in die
Anschaffung eines umweltfreundlicheren Fahrzeugs fließen muss.
In der Brust von Arbeitsminister Olaf Scholz schlagen offenkundig
zwei Herzen - das des SPD-Politikers und das des Juristen. Der Sozi
in Scholz sagt: Auch Hartz-IV-Empfänger haben ein Recht auf die
Abwrackprämie. Der Anwalt in Scholz dagegen pocht auf den Buchstaben
des geltenden Sozialrechts. Was tun? Wo ein politischer Wille ist,
eine für die Lebenswirklichkeit untaugliche Regelung zu verändern,
kann ein juristisch unbedenklicher Weg nicht weit sein. Das Ziel ist
es wert - im Interesse der sozialen Gerechtigkeit, der Umwelt und am
Ende auch des Kraftfahrzeuggewerbes.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
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Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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