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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu: Gekündigt wegen 1,30 Euro - Kassiererin verliert Job

Geschrieben am 24-02-2009

Bielefeld (ots) - 31 Jahre lang hat eine 51-jährige Berlinerin an
der Supermarktkasse für ihren Arbeitgeber ihre Knochen hingehalten.
Und dann die fristlose Kündigung. Wegen Pfandbons im Wert von 1,30
Euro. Ist das richtig?
Das hatte hier das Landesarbeitsgericht gar nicht zu entscheiden. Für
die Juristen geht es nur um Recht und Gesetz. Und das scheint bislang
eindeutig. Gerade wer als Kassiererin mit Geld zu tun hat, muss
absolut ehrlich sein. Und wer dann noch während des Verfahrens in
Verdacht gerät, die Unwahrheit gesagt zu haben, hat in der Regel ganz
schlechte Karten. Wenn der Arbeitgeber sagt, eine weitere
Zusammenarbeit sei ihm nicht zuzumuten, reicht das aus. Sogar der
dringende Verdacht einer Straftat genügt für eine fristlose
Kündigung. Aber das kann nicht gerecht sein.
Verdacht allein darf bei einer Kündigung nicht ausreichen, wenn es
um den Job und um die Existenz eines Menschen geht. Im Strafprozess
würde das für eine Verurteilung kaum reichen. Und wie gerecht ist das
Recht, wenn es Pfandbons im Wert von 1,30 Euro höher einschätzt als
31 Jahre Treue zum Arbeitgeber? Gibt es da für die Gerichte wirklich
keinen Spielraum, keine Abwägung? Wenn nicht, muss das geändert
werden.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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