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Westdeutsche Zeitung: Mordfall Kardelen = von Peter Kurz

Geschrieben am 05-02-2009

Düsseldorf (ots) - Die türkischen Behörden wollen den mutmaßlichen
Mörder von Kardelen nicht ausliefern - wenn sie ihn zu fassen
bekommen. Was nicht fernliegt, denn der Tatverdächtige Ali Kur, der
Nachbar des in Paderborn getöteten Mädchens, hat sich wohl in die
Türkei abgesetzt.
Aber darf das sein? Es geht doch um eine auf deutschem Boden verübte
Tat. Die muss doch von unseren Gerichten und nach unserem Strafrecht
gesühnt werden. Nur auf den ersten Blick erscheint dieses Argument
zwingend. Denn wir würden wohl genauso verfahren wie die Türkei, wenn
sich ein Fall mit umgekehrten Vorzeichen abspielte: Ein Deutscher
steht unter Verdacht, in der Türkei einen Mord begangen zu haben, ihm
gelingt die Flucht nach Deutschland. Bäte dann die türkische Justiz
um Auslieferung, würden wir auf Artikel 16 des Grundgesetzes
verweisen: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden."
Gewiss, dieser Artikel erlaubt seit ein paar Jahren in Ausnahmefällen
doch die Auslieferung Deutscher ins EU-Ausland, wenn sie per
EU-Haftbefehl gesucht werden. Aber die Türkei ist nun mal nicht in
der EU. Warum soll da das Land, dessen Werben um eine Mitgliedschaft
immer wieder verschmäht wurde, irgendwelche Verpflichtungen
anerkennen?
In Sachen internationaler Strafrechtsbeziehungen dürften die Türken
ohnehin nicht so gut auf die Deutschen zu sprechen sein. Zu frisch
sind die Erinnerungen an den Fall Marco. An den jungen Deutschen,
gegen den in Antalya immer noch ein Verfahren wegen sexuellen
Missbrauchs läuft. In Abwesenheit, denn der Angeklagte hat seine
Ankündigung, sich nach seiner Haftverschonung dem Verfahren zu
stellen, nicht eingehalten. Im Gegenteil: Sein Buch über von ihm
erlebte katastrophale Haftbedingungen in der Türkei heizte die
Stimmung weiter an.
Sollte Ali Kur in der Türkei der Prozess gemacht werden, müssen die
Ermittler über Grenzen hinweg kooperieren. Die türkische Justiz wird
auf die Ermittlungsergebnisse deutscher Strafverfolger angewiesen
sein. Ein hartes Urteil für die abscheuliche Tat muss gesprochen und
vollstreckt werden. Egal, ob bei uns oder in der Türkei. Apropos
Vollstreckung in der Türkei: Vielleicht wird Ali Kur am Ende noch
bedauern, sich in sein Heimatland abgesetzt zu haben.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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