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VKU zum Scheitern des Umweltgesetzbuches: Wasser- und Naturschutzrecht jetzt trotzdem angehen!

Geschrieben am 02-02-2009

Berlin (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen bedauert das
gestern verkündete Scheitern des UGB außerordentlich. "Damit wurde
die Chance vertan, das Umweltrecht und vor allem auch das Wasserrecht
bundesweit zu vereinfachen und zu vereinheitlichen", sagte der
Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen, Oberbürgermeister
Stephan Weil in einer ersten Reaktion. Der Großen Koalition ist es
nicht gelungen, ihr zentrales Projekt in der Umweltpolitik
umzusetzen. Das Gesetzbuch hätte zu einer Verfahrenvereinfachung und
Entbürokratisierung geführt. Dies wäre nicht nur der kommunalen
Wasserwirtschaft und Kraftwerksprojekten kommunaler Energieversorger
zugute gekommen. Vor allem aber wäre es durch das integrierte
Planungsverfahren zu einem Abbau von Bürokratie und einer heute
notwenigen Beschleunigung von Investitionsvorhaben gekommen.

Vor diesem Hintergrund begrüßte der Hauptgeschäftsführer des VKU,
Hans-Joachim Reck, die heutige Ankündigung des Bundesumweltministers,
das Wasser- und Naturschutzrecht als eigenständige Gesetzesvorhaben
schnell auf den Weg zu bringen. "Nur durch ein zügiges Verfahren kann
jetzt noch eine Zersplitterung des Rechts verhindert werden", sagte
Reck. Der Bund hat durch die Föderalismusreform Vollkompetenz im
Bereich Wasserhaushalt und Naturschutz erhalten. Wenn er diese
Kompetenz nicht bis Ende 2009 ausfüllt, können die Länder eigene
Regelungen erlassen. Negative Auswirkungen auf Investitionen im
Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und Neubau von Kraftwerken
müssen verhindert werden.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Prangenberg
Fon: 0170/8580-206


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