EU-Arbeitszeit: Werkfeuerwehren warnen vor Folgen / DFV-Vize Behrendt befürchtet unter anderem Einschränkungen für TUIS
Geschrieben am 22-06-2006 |
Berlin (ots) - Die Berufsfeuerwehren müssen ihre Dienstpläne umstellen, die Werkfeuerwehren arbeiten weiter an einer offenen Lösung bei der EU-Arbeitszeitrichtlinie: "Arbeitnehmer in nichtöffentlichen Feuerwehren können mit dem Arbeitgeber einzelvertraglich eine Arbeitszeit vereinbaren, die über 48 Wochenstunden hinaus geht. Rechtsgrundlage dafür ist die so genannte Opt-out-Regelung", sagt DFV-Vizepräsident Ulrich Behrendt. "Die Werkfeuerwehren brauchen Planungssicherheit, und deshalb muss diese Regelung erhalten bleiben."
Der DFV erörterte dieses Thema unter anderem bei seinem Parlamentarischen Gespräch mit EU-Abgeordneten in Brüssel. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten in diesem Punkt bisher kein Einvernehmen erzielen.
Behrendt: "Der Erhalt des 24-Stunden-Dienstes ist für die Werkfeuerwehren ein Thema der Dienstplanung, der Einsatzbereitschaft und der Wirtschaftlichkeit. Sollte die EU die Opt-out-Regelung streichen, müssten die Träger der Werkfeuerwehren ihr Personal aufstocken oder Leistungen reduzieren. Das hätte dann auch außerhalb der Unternehmen Folgen, zum Beispiel beim Transport-Unfall-Informations-System TUIS der chemischen Industrie, das jährlich mehr als 1000mal Hilfe bei Unfällen mit Gefahrgut leistet.
Auch auf die Flughafen-Feuerwehren, auf die wir uns alle verlassen, wenn wir in ein Flugzeug steigen, hätte ein solcher Einschnitt Auswirkungen." Nicht nachvollziehbar sei, dass nach dem möglichen Wegfall der Sonderregelung externe Dienstleister weiterhin 24-Stunden-Schichten durchführen dürften, da Unternehmen mit Wach- und Schutzaufgaben von der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen seien.
Für die Berufsfeuerwehren steht aufgrund der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Umsetzung in nationales Recht die Umorganisation der Dienste an. "Beamte können die Opt-out-Regelung nicht in Anspruch nehmen, da die Arbeitszeit von Beamten nur per Gesetz geregelt werden kann und nicht durch Einzelverträge", erläutert DFV-Vizepräsident Behrendt.
Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50093 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50093.rss2
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