Bleser/Klöckner: EU-Weinmarktordnung beibehalten, aber grundlegend reformieren
Geschrieben am 22-06-2006 |
Berlin (ots) - Zur Vorstellung des Reformentwurfs der Europäischen Weinmarktordnung durch die Europäische Kommission, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss, Julia Klöckner MdB:
Im Hinblick auf die notwendige Neuordnung der europäischen Weinmarktorganisation hat heute die EU-Kommission dem Rat vier mögliche Reform-Optionen zur Diskussion vorgelegt:
Die Beibehaltung des Status quo mit lediglich einigen punktuellen Änderungen,
eine grundlegende Reform der Weinmarktorganisation,
die Einbeziehung der Weinmarktorganisation in die allgemeine Agrarreform, oder
die vollständige Deregulierung des Weinmarktes.
Im Hinblick auf diese Optionen setzen wir uns in jedem Fall für die Beibehaltung einer spezifischen Marktorganisation für Wein ein, wobei wir die zweite Option einer grundlegenden Reform der Weinmarktordnung als vorteilhafteste Lösung einschätzen.
Innerhalb dieser Reformbestrebungen sind wir der Meinung, dass bei der Aufteilung der EU-Finanzmittel vor allem eine bessere Umsetzung des Grundsatzes der Subsidiarität und somit der Regionalität der Instrumente im Vordergrund stehen muss.
Erforderlich ist zudem ein umfassendes Umstrukturierungsprogramm z. B. durch Steillagenförderprogramme oder Förderung von Flurbereinigungsmaßnahmen.
Im Bereich der Vermarktung sollte vor allem die Marktforschung verstärkt werden, z. B. durch Analyse des Erzeuger- und Verbrauchermarktes.
Die Struktur verbessernden Maßnahmen sollte dabei ausschließlich den Erzeugervereinigungen vorbehalten sein.
Neben vielen sehr guten Vorschlägen ist jedoch die diskutierte Reduzierung des Produktionspotenzials durch die Aufgabe von Rebflächen sowie die Einschränkung der traditionellen Saccharoseanreicherung abzulehnen.
Um Verschiebungen des Produktionspotentials innerhalb der EU auszuschließen, ist an der heutigen Rebflächensteuerung unter Beibehaltung des Anbaustopps für Rebflächen festzuhalten.
Bei den Weinbereitungsmethoden muss es zu einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse bei der Zulassung von önologischen Verfahren.
Zudem sollte die EU in Zukunft nur solche önologischen Verfahren neu zulassen, die im Codex der Internationalen Organisation für Rebe und Wein enthalten sind. In diesem Zusammenhang sind auch die Überlegungen zur Beibehaltung des Verbots der Weinbereitung von in die EU importierten Mosten sowie des Verschnittverbotes von EU-Weinen mit Drittlandsweinen zu begrüßen.
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