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EU-Arbeitszeit: Werkfeuerwehren warnen vor Folgen / DFV-Vize Behrendt befürchtet unter anderem Einschränkungen für TUIS

Geschrieben am 22-06-2006

Berlin (ots) - Die Berufsfeuerwehren müssen ihre Dienstpläne
umstellen, die Werkfeuerwehren arbeiten weiter an einer offenen
Lösung bei der EU-Arbeitszeitrichtlinie: "Arbeitnehmer in
nichtöffentlichen Feuerwehren können mit dem Arbeitgeber
einzelvertraglich eine Arbeitszeit vereinbaren, die über 48
Wochenstunden hinaus geht. Rechtsgrundlage dafür ist die so genannte
Opt-out-Regelung", sagt DFV-Vizepräsident Ulrich Behrendt. "Die
Werkfeuerwehren brauchen Planungssicherheit, und deshalb muss diese
Regelung erhalten bleiben."

Der DFV erörterte dieses Thema unter anderem bei seinem
Parlamentarischen Gespräch mit EU-Abgeordneten in Brüssel. Die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten in diesem Punkt
bisher kein Einvernehmen erzielen.

Behrendt: "Der Erhalt des 24-Stunden-Dienstes ist für die
Werkfeuerwehren ein Thema der Dienstplanung, der Einsatzbereitschaft
und der Wirtschaftlichkeit. Sollte die EU die Opt-out-Regelung
streichen, müssten die Träger der Werkfeuerwehren ihr Personal
aufstocken oder Leistungen reduzieren. Das hätte dann auch außerhalb
der Unternehmen Folgen, zum Beispiel beim
Transport-Unfall-Informations-System TUIS der chemischen Industrie,
das jährlich mehr als 1000mal Hilfe bei Unfällen mit Gefahrgut
leistet.

Auch auf die Flughafen-Feuerwehren, auf die wir uns alle
verlassen, wenn wir in ein Flugzeug steigen, hätte ein solcher
Einschnitt Auswirkungen." Nicht nachvollziehbar sei, dass nach dem
möglichen Wegfall der Sonderregelung externe Dienstleister weiterhin
24-Stunden-Schichten durchführen dürften, da Unternehmen mit Wach-
und Schutzaufgaben von der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen
seien.

Für die Berufsfeuerwehren steht aufgrund der
EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Umsetzung in nationales Recht die
Umorganisation der Dienste an. "Beamte können die Opt-out-Regelung
nicht in Anspruch nehmen, da die Arbeitszeit von Beamten nur per
Gesetz geregelt werden kann und nicht durch Einzelverträge",
erläutert DFV-Vizepräsident Behrendt.

Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50093
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50093.rss2

Rückfragen bitte an:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 030-28 88 48 800
Fax: 030-28 88 48 809
dfv.berlin@dfv.org


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