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Pressemitteilung Nr. 37 der Bundesagentur für Arbeit vom 20. Juni 2006

Geschrieben am 20-06-2006

Nürnberg (ots) - Zwischenergebnis des ersten automatisierten
Datenabgleichs im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt
vor

Im Rahmen dieses ersten Abgleichs hatte die Bundesagentur für
Arbeit (BA) im Dezember vergangenen Jahres den Arbeitsgemeinschaften
(ARGEn), Arbeitsagenturen bzw. Kommunen in getrennter Trägerschaft
und "Optionskommunen" 3,19 Millionen so genannte
"Überschneidungsmitteilungen" aus dem Abgleich der Daten von 7,5
Millionen Arbeitslosengeld II-Beziehern übermittelt. Das bedeutet,
dass die hiervon betroffenen 2,45 Millionen Menschen neben dem
Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen, Kapitaleinkünfte erzielt haben oder
eine Rente beziehen. Die Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der
Arbeitslosengeld II-Bezieher und Agenturen für Arbeit hatten zu
überprüfen, ob diese Einkünfte bei der Beantragung angegeben und
berücksichtigt waren.

Bisher wurden ca. 70% der Überschneidungsmeldungen bearbeitet. Wie
vermutet, hat die überwiegende Mehrzahl der Leistungsempfänger ihre
anderen Einkommensquellen bereits in den Leistungsanträgen angegeben.
Dann liegt kein Leistungsmissbrauch vor. Dennoch sind bis jetzt aus
den Überschneidungsmeldungen in fast 60.000 Fällen neue
anspruchserhebliche Tatsachen bekannt geworden, die Auswirkungen auf
den Anspruch auf die gewährten Leistungen hatten. Aus den bisher
bearbeiteten Überschneidungsmeldungen ergeben sich beim
Arbeitslosengeld II Überzahlungen in Höhe von 26,9 Millionen Euro und
bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (bei kommunalen
ARGE-Trägern) Überzahlungen in Höhe von 8,8 Millionen Euro.

Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder
Straftat wurden bisher in 22.900 Fällen bejaht. In 4.200 Fällen
führte eine Überschneidungsmitteilung zum Wegfall des Anspruchs mit
Wirkung für die Zukunft.

Aus den bisherigen Ergebnissen des ersten Abgleichs können keine
Rückschlüsse auf den Umfang von Leistungsmissbrauch im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt gezogen werden.

Nach heutigem Stand wird der Datenabgleich durch das geplante
"Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende"
wichtige Änderungen erfahren. Mit dem Inkrafttreten ist schon für
August 2006 zu rechnen.

Nach dem Gesetz wird die BA künftig mittels Datenabgleichs
ermitteln, ob Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende über bislang verschwiegene Konten oder Depots im
EU-Ausland verfügen.

Außerdem ist der Abgleich von Leistungen der Arbeitsförderung bei
den Agenturen für Arbeit mit Leistungen der Grundsicherung, aber auch
der Abgleich von Leistungen der Grundsicherung bei verschiedenen
Leistungsträgern vorgesehen. Dadurch wird künftig ein Doppel- oder
Mehrfachbezug dieser Leistungen aufgedeckt. Praktiker sehen hier ein
erhebliches Missbrauchspotenzial. Die Rechtslage wird mit dem SGB
II-Fortentwicklungsgesetz insoweit derjenigen im Bereich der
Sozialhilfe angepasst.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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