Meyer: Gabriels Vorwürfe unhaltbar
Geschrieben am 20-06-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Vorwürfe des Bundesumweltministers Gabriel gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zu Versäumnissen beim Klimaschutz erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer MdB:
Versäumnisse gab es wohl eher anderswo: Der Vorgänger von Herrn Gabriel hat die Unterschrift unter eine bereits ausgehandelte Klimaschutzvereinbarung um rund ein Jahr verzögert. Das Bundesumweltministerium sieht sich auch nach Monaten nicht in der Lage, ein Monitoring-Gutachten zum Klimaschutz abzunehmen. Auch eine zeitnahe Stellungnahme zum Entwurf eines im Gesetz vorgesehenen KWK-Berichts war dem BMU bislang nicht möglich.
Der Bericht über das Monitoring der "Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" vom 09.11.2000 (Klimavereinbarung) für das Jahr 2002 ist von allen Beteiligten - mit Ausnahme des Bundesumweltministeriums - abgenommen. Der Nachfolgebericht ist bei den beauftragten Instituten in Arbeit.
Auch die mangelnden Fortschritte beim Monitoring der "Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 09.11.2000" (CO2- und KWK-Vereinbarung), das in direkter Verbindung mit dem Monitoring für die Klimaschutzvereinbarung vom 09.11.2000 durchgeführt werden muss, sind nicht auf das Bundeswirtschaftsministerium zurückzuführen. Die entsprechende Vertragsergänzung ist bisher wegen Finanzierungsproblemen aufseiten der Wirtschaft noch nicht erfolgt, soll aber in Kürze durchgeführt werden.
Die Zwischenüberprüfung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist unstreitig überfällig. Sie fällt aber nach § 12 des Gesetzes in die gemeinsame Federführung von BMWi und BMU. Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Berichtsentwurf am 19.05.2006 an das BMU übermittelt, das bis heute hierzu nicht Stellung genommen hat.
Sollte sich in Kenntnis der Ergebnisse der Zwischenüberprüfung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und des Monitorings der CO2- und KWK-Vereinbarung herausstellen, dass zur Erreichung der CO2-Zielvorgaben weitere Maßnahmen erforderlich werden, so wird die Bundesregierung diese Maßnahmen vorlegen. Dies sieht sowohl das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz als auch die CO2- und KWK-Vereinbarung vor.
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