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Meyer: Gabriels Vorwürfe unhaltbar

Geschrieben am 20-06-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Vorwürfe des Bundesumweltministers
Gabriel gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zu Versäumnissen
beim Klimaschutz erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer MdB:

Versäumnisse gab es wohl eher anderswo: Der Vorgänger von Herrn
Gabriel hat die Unterschrift unter eine bereits ausgehandelte
Klimaschutzvereinbarung um rund ein Jahr verzögert. Das
Bundesumweltministerium sieht sich auch nach Monaten nicht in der
Lage, ein Monitoring-Gutachten zum Klimaschutz abzunehmen. Auch eine
zeitnahe Stellungnahme zum Entwurf eines im Gesetz vorgesehenen
KWK-Berichts war dem BMU bislang nicht möglich.

Der Bericht über das Monitoring der "Vereinbarung zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft
zur Klimavorsorge" vom 09.11.2000 (Klimavereinbarung) für das Jahr
2002 ist von allen Beteiligten - mit Ausnahme des
Bundesumweltministeriums - abgenommen. Der Nachfolgebericht ist bei
den beauftragten Instituten in Arbeit.

Auch die mangelnden Fortschritte beim Monitoring der "Vereinbarung
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung
vom 09.11.2000" (CO2- und KWK-Vereinbarung), das in direkter
Verbindung mit dem Monitoring für die Klimaschutzvereinbarung vom
09.11.2000 durchgeführt werden muss, sind nicht auf das
Bundeswirtschaftsministerium zurückzuführen. Die entsprechende
Vertragsergänzung ist bisher wegen Finanzierungsproblemen aufseiten
der Wirtschaft noch nicht erfolgt, soll aber in Kürze durchgeführt
werden.

Die Zwischenüberprüfung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist
unstreitig überfällig. Sie fällt aber nach § 12 des Gesetzes in die
gemeinsame Federführung von BMWi und BMU. Das
Bundeswirtschaftsministerium hat einen Berichtsentwurf am 19.05.2006
an das BMU übermittelt, das bis heute hierzu nicht Stellung genommen
hat.

Sollte sich in Kenntnis der Ergebnisse der Zwischenüberprüfung des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und des Monitorings der CO2- und
KWK-Vereinbarung herausstellen, dass zur Erreichung der
CO2-Zielvorgaben weitere Maßnahmen erforderlich werden, so wird die
Bundesregierung diese Maßnahmen vorlegen. Dies sieht sowohl das
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz als auch die CO2- und KWK-Vereinbarung
vor.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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