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Fischbach: Religionsfreiheit ist zentrales Menschenrecht

Geschrieben am 10-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der UN unterstreicht die Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften,
Ingrid Fischbach MdB, die Bedeutung der Religionsfreiheit:

Der sechzigste Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte gibt Anlass, an die universale Geltung des
Menschenrechts auf Religionsfreiheit zu erinnern.

In vielen Staaten der Welt werden Menschen auf Grund ihres
Glaubens diskriminiert oder sind sogar tätlichen Angriffen
ausgesetzt. In mehr als 200 Staaten der Welt werden religiöse
Minderheiten benachteiligt oder verfolgt. Die weitaus größte Gruppe
der religiösen Minderheiten, die gewaltsamen Verfolgungen ausgesetzt
sind, sind Christen.

In jüngster Zeit waren es vor allem die Übergriffe in Indien und
im Irak, die besorgniserregend sind. Aber auch die Lage
nicht-muslimischer Minderheiten in der Türkei bedarf der politischen
Aufmerksamkeit. In den Weihnachtstagen stehen erneute Termine zu
Gerichtsverhandlungen zu einer Siedlungsklage gegen das aramäische
Kloster Mor Gabriel an. Es ist zu hoffen, dass die türkischen
Gerichte zugunsten des Klosters entscheiden, und damit das Zentrum
der Syrisch-Orthodoxen Kirche in der Türkei vor der Schließung
bewahren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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