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Singhammer: Mehr Bares für Familien

Geschrieben am 13-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Bundestagsdebatte über das
Familienleistungsgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Wir haben immer mehr Barleistungen für Familien gefordert und uns
jetzt durchgesetzt. Mit dem Familienleistungsgesetz sichern wir mehr
Wahlfreiheit für die Familien.

Mit dem Familienleistungsgesetz erhöhen wir den Kinderfreibetrag
um 200 Euro und das Kindergeld jeweils monatlich für das erste und
zweite Kind auf 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 Euro sowie für
das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Diese Erhöhung war
nach z. T. mehr als 7 Jahren überfällig - eine so lange Durststrecke
darf es für Familien künftig nicht mehr geben!

Zudem gibt es für Kinder und Jugendliche die auf Sozialleistungen
angewiesen bis zur 10. Klasse 100 Euro für den Schuljahresstart.
Dieses Schulbedarfspaket trägt zur Bekämpfung von Kinderarmut bei und
verbessert Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und
Jugendlichen. Hilfebedürftige Familien mit schulpflichtigen Kindern
profitieren von dieser direkten Unterstützung.

Mit diesen Maßnahmen stärken wir Kaufkraft und Zusammenhalt der
Familien, denn wir wissen: die Mehrheit aller Eltern setzt
finanzielle Unterstützung verantwortungsbewusst zum Wohle ihrer
Kinder ein. Besonders die Mehrkinderfamilien werden in ihrer
wirtschaftlichen Stabilität gefestigt.

Mit diesen Barleistungen für Familien setzen wir einen klaren Kurs
fort:

- Als erste finanzwirksame Entscheidung haben wir die
Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar gemacht - bis zu maximal
4.000 Euro pro Jahr und Kind.

- Wir haben das Elterngeld eingeführt. Damit erhalten Eltern Geld
und Zeit, um sich mit ihren neugeborenen Kindern zu beschäftigen.
Bereits im ersten Jahr wurden fast 400.000 Elterngeldanträge
bewilligt.

- Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, verdienen genauso
unsere Unterstützung wie diejenigen, die sich für eine zeitweilige
Betreuung in Kindertagesstätten entscheiden. Aus diesem Grund wird ab
2013 die Wahlfreiheit der Eltern durch die Einführung des
Betreuungsgeldes gestärkt.

- Wir haben die Zahl derjenigen, die den Kinderzuschlag erhalten
können, ausgeweitet und das Antragsverfahren erleichtert. Künftig
profitieren insgesamt rund 250.000 Kinder vom Kinderzuschlag.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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