Bleser: Werbung für legale Produkte muss möglich bleiben
Geschrieben am 13-06-2006 |
Berlin (ots) - Zu der Empfehlung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Klage der vorigen Bundesregierung gegen das Tabakwerbeverbot abzuweisen, erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Ungeachtet der Tatsache, dass wir die Rechtsauffassung der alten und neuen Bundesregierung nach wie vor für schlüssig halten, wird nun zügig die nationale Umsetzung der Tabakwerberichtlinie vorbereitet. Der Gesetzentwurf wird jedoch eine Revisionsklausel beinhalten, die den offenen Ausgang des anhängigen Verfahrens berücksichtigt. Wenn auch der Generalanwalt am EuGH in seinem Rechtsgutachten zu einem anderen Ergebnis kommt als dies von uns erwartet worden war, so gilt es dennoch, das endgültige Urteil abzuwarten. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Europäische Union ihre Kompetenzen überschreitet, wenn sie auch Sachverhalte regeln möchte, die keinen grenzübergreifenden Charakter haben. Speziell bei Zeitschriften und Zeitungen gelangt aber nur ein verschwindend geringer Anteil der Erzeugnisse in die Nachbarländer. Vielmehr versucht die EU durch die Hintertür Gesundheitspolitik zu betreiben, was einen Eingriff in die Regelungskompetenz des Bundes darstellt. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass die EU schrittweise versucht, in Zukunft auch in anderen Bereichen Einschränkungen zu Lasten der Verbraucher und der Wirtschaft durchzusetzen. Namentlich der Automobil- und der Alkoholwerbung.
Inhaltlich ist es sehr zweifelhaft, ob mit einer Begrenzung der Werbung die Gesundheit der Verbraucher zunimmt. Produkte, die legal erworben werden können müssen auch legal in Deutschland beworben werden dürfen. Die CDU/CSU-Fraktion sieht weiterhin einen wirksameren Gesundheitsschutz in der objektiven Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren des Rauchens. Darüber hinaus glaubt die Union an die Selbstverantwortung der Menschen und setzt auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft hinsichtlich des Nichtraucherschutzes. So besteht seit März 2005 eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) über die Einführung von Nichtraucherplätzen in 90 Prozent der Gaststätten bis 2008.
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