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Bleser: Werbung für legale Produkte muss möglich bleiben

Geschrieben am 13-06-2006

Berlin (ots) - Zu der Empfehlung des Generalanwalts am
Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Klage der vorigen
Bundesregierung gegen das Tabakwerbeverbot abzuweisen, erklärt der
agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser
MdB:

Ungeachtet der Tatsache, dass wir die Rechtsauffassung der alten
und neuen Bundesregierung nach wie vor für schlüssig halten, wird nun
zügig die nationale Umsetzung der Tabakwerberichtlinie vorbereitet.
Der Gesetzentwurf wird jedoch eine Revisionsklausel beinhalten, die
den offenen Ausgang des anhängigen Verfahrens berücksichtigt. Wenn
auch der Generalanwalt am EuGH in seinem Rechtsgutachten zu einem
anderen Ergebnis kommt als dies von uns erwartet worden war, so gilt
es dennoch, das endgültige Urteil abzuwarten. Nach wie vor sind wir
der Meinung, dass die Europäische Union ihre Kompetenzen
überschreitet, wenn sie auch Sachverhalte regeln möchte, die keinen
grenzübergreifenden Charakter haben. Speziell bei Zeitschriften und
Zeitungen gelangt aber nur ein verschwindend geringer Anteil der
Erzeugnisse in die Nachbarländer. Vielmehr versucht die EU durch die
Hintertür Gesundheitspolitik zu betreiben, was einen Eingriff in die
Regelungskompetenz des Bundes darstellt. Es ist darüber hinaus zu
befürchten, dass die EU schrittweise versucht, in Zukunft auch in
anderen Bereichen Einschränkungen zu Lasten der Verbraucher und der
Wirtschaft durchzusetzen. Namentlich der Automobil- und der
Alkoholwerbung.

Inhaltlich ist es sehr zweifelhaft, ob mit einer Begrenzung der
Werbung die Gesundheit der Verbraucher zunimmt. Produkte, die legal
erworben werden können müssen auch legal in Deutschland beworben
werden dürfen. Die CDU/CSU-Fraktion sieht weiterhin einen wirksameren
Gesundheitsschutz in der objektiven Aufklärung der Verbraucher über
die Gefahren des Rauchens. Darüber hinaus glaubt die Union an die
Selbstverantwortung der Menschen und setzt auf freiwillige
Selbstverpflichtungen der Wirtschaft hinsichtlich des
Nichtraucherschutzes. So besteht seit März 2005 eine Vereinbarung
zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) über die Einführung von
Nichtraucherplätzen in 90 Prozent der Gaststätten bis 2008.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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