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Tabakwerberichtlinie: Reemtsma Vorstandssprecher zur Empfehlung des EuGH-Generalanwalts

Geschrieben am 13-06-2006

Hamburg (ots) - In der Auseinandersetzung zwischen der
Europäischen Kommission und der deutschen Bundesregierung zur
Umsetzung der europäischen Tabakwerberichtlinie hat sich heute der
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dafür
ausgesprochen, die Klage der Bundesregierung gegen die Richtlinie
abzuweisen.

Richard Gretler, Vorstandssprecher Reemtsma Cigarettenfabriken
GmbH, sagte hierzu:

"Auch wenn wir zunächst das Urteil des Gerichts abwarten müssen,
sind wir natürlich enttäuscht über die Empfehlung des Generalanwalts.
Sollte das Gericht in seiner Entscheidung dieser Argumentation
folgen, wäre die Tabakbranche aber die am geringsten betroffene
Branche. Schließlich handelt es sich um kein komplettes Werbeverbot,
sondern betrifft nur einzelne Kommunikationskanäle. Erfahrungen aus
anderen Ländern zeigen zudem, dass sich Werbeverbote nicht auf den
Cigarettenabsatz auswirken. Viel schlimmer betroffen von einem
solchen Verbot wäre die Verlags- und Werbebranche.

Nichtsdestotrotz sprechen wir uns eindeutig gegen Werbeverbote
aus. Für ein legales Produkt wie Tabak sollte auch geworben werden
dürfen. Vor allem, da wir uns mit unserer Werbung ausschließlich an
erwachsene Raucher wenden. Unsere Zielsetzung ist es,
Fremdmarkenraucher von den Vorzügen unser eigenen Produkte zu
überzeugen. Ein Werbeverbot verhärtet also nur Marktanteile und
verhindert Wettbewerb."

Das Plädoyer des Generalanwalts ist kein Urteil. Gewöhnlich folgt
das Gericht aber seiner Empfehlung. Das Urteil selber ist innerhalb
der nächsten drei Monate zu erwarten.

Die Tabakwerberichtlinie 2003/33/EG sieht eine Angleichung der
Formen der Tabakwerbung in Europa vor. Diese Richtlinie muss von den
nationalen Regierungen umgesetzt werden, wogegen sich die
Bundesregierung bisher gewehrt hat. Sollte sich der EuGH dem Plädoyer
des Generalanwalts anschließen und die Bundesregierung die Richtlinie
1:1 in deutsches Recht umsetzen, so wäre Tabakwerbung in der Presse
(ausgenommen Tabakfachpresse) sowie dem Internet verboten. Ebenso
wäre ein grenzüberschreitendes Sponsoring nicht mehr erlaubt.


Originaltext: Reemtsma GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12800
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12800.rss2

Pressekontakt:
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Kommunikation und Presse
Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg
Tel.: +49 40 8220-1352
Fax: +49 40 8220-1113


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