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Tabakwerbeverbot: Bundesregierung muss jetzt handeln - Generalanwalt weist Klage der Bundesregierung zurück

Geschrieben am 13-06-2006

Berlin (ots) - "Die Bundesregierung muss jetzt endlich ihre
bremsende Haltung gegenüber den Risiken des Tabakkonsums aufgeben",
sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zur
heutigen Empfehlung des Generalanwalts vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH), die Klage der Bundesregierung gegen die
EU-Richtlinie für ein Tabakwerbeverbot abzuweisen. "Wir begrüßen das
Votum und fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die
EU-Richtlinie als letztes Land in Europa auch in Deutschland
umzusetzen." Die Regierung könne sich nicht länger aus der
Verantwortung stehlen und hinter dem Wettbewerbsrecht verstecken.
"Zigaretten sind nicht irgendein harmloses Konsumgut, sondern ein
todbringendes Produkt, für das sich jede Werbung verbietet", so
Hoppe.

"Die Bundesregierung muss jetzt abwägen, ob ihr die
wirtschaftlichen Interessen eines sterbenden Industriezweigs
wichtiger sind als die Gesundheit der Bürger und vor allem der
Heranwachsenden in diesem Land", sagte Hoppe. Es gebe einen
nachweisbaren Zusammenhang zwischen Werbung und Zigarettenkonsum.
"Die Tabakindustrie will mit ihrer Werbung vor allem Jugendliche
erreichen. Leider lassen sich viele junge Menschen von der
vermeintlich 'coolen' Werbebotschaft verführen", so der
Ärztepräsident. Zudem sei ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauch in
Restaurants, Hotels und öffentlichen Gebäuden überfällig, wie es
viele europäische Nachbarn bereits umgesetzt haben oder planen.


Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft,
Tel. (030) 4004 56-700


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