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Pfeiffer: Wer erneuerbare Energie sagt, muss auch Stromnetz sagen

Geschrieben am 17-10-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung des
Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) am 16.10.2008 im Deutschen
Bundestag erklärt der Koordinator in Energiefragen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes ist dringend geboten.
Deutschland erlebt zurzeit eine Modernisierungswelle des
Kraftwerkparks. Windräder zu Land und zu Wasser oder Biogasanlagen
werden weiter rapide zugebaut. Die weltweit vorbildliche Förderung
erneuerbarer Energien macht es möglich.

Da der Nordseewind aber nicht bis in die Alpen weht, müssen zur
sinnvollen Verwendung von Strom aus erneuerbarer Energien sowohl der
Zugang zum Stromnetz als auch der deutschlandweite Transport massiv
und schneller als bisher ausgebaut werden. Mit Strom aus Nordseewind
sollen schließlich auch Spätzle gekocht werden und nicht nur
Hamburger Aalsuppe. Ferner wird der grenzüberschreitende
Stromaustausch weiter zunehmen. Deutschland ist bereits heute das
zentrale Strom-Transitland in Europa.

Der Entwurf der Bundesregierung zum EnLAG ist für die Integration
erneuerbarer Energien in das Stromnetz insgesamt gut geeignet. Als
zentrale Elemente werden in einem gesetzlichen Bedarfsplan der
vordringliche Bedarf an Übertragungsleitungen festgelegt und der
Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Damit wird der Ausbau des
Stromnetzes erheblich beschleunigt.

An einigen Stellen sind jedoch Korrekturen notwendig: Die Kosten,
die durch den Ausbau entstehen, werden auf den Verbraucher umgelegt.
Diese zusätzlichen Belastungen sind - und so ehrlich muss man sein -
für den Umweltschutz und die zukünftige Energiesicherheit
unvermeidbar. Um keine Arbeitsplätze zu gefährden und die deutsche
Wirtschaft gegen ihre internationale Konkurrenz nicht zu schwächen,
muss es - ähnlich wie es beim Gesetz zur Förderung erneuerbare
Energien ist - allerdings eine Ausnahme für energieintensive
Industrien geben.

Dort wo Erdkabel technisch und politisch sinnvoll sind, sollen
Erdkabel auch eingesetzt werden. Das muss vor Ort entschieden werden.
Das bedeutet aber auch, dass - mit Ausnahme der vier
Erdkabel-Pilot-Projekte - diese teure Maßnahme auch vor Ort bezahlt
werden muss und nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht. Dazu besteht
die Möglichkeit das Veranlasserprinzip einzuführen, ähnlich wie es im
Bundesfernstraßengesetz geregelt ist.

Zudem muss das Gesetz offen für den technologischen Fortschritt
sein. Neben den konventionellen Hochspannungsleitungen und der
Möglichkeit von Erdkabeln kann beispielsweise auch der Einsatz von
Hochleistungsleiterseilen sinnvoll sein.

Insgesamt werden wir mit dem Gesetz, nach Änderung der genannten
und einigen weiteren Details, den Ausbau der Netze beschleunigen. Das
ist neben der Verabschiedung der neuen Gasnetzzugangsverordnung, der
Novellierung des Wettbewerbrechts und der Liberalisierung des Mess-
und Zählerwesens ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem freien
und wettbewerblichen Energiemarkt. Die Union wird den Weg konsequent
weitergehen. Nur so ist eine konkurrenzfähige und sozialverträgliche
Energieversorgung auf Dauer zur erreichen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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