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Hüppe: Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenkasse gut für Menschen mit Behinderungen

Geschrieben am 17-10-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des
Deutschen Bundestages über den Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-OrgWG), erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der
Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV-OrgWG)
beschlossenen Änderungen sind positiv für Menschen mit Behinderungen
und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Die
CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt die Neuregelungen in den Bereichen
der sozialmedizinischen Nachsorge für chronisch kranke oder
schwerstkranke Kinder, der Hilfsmittelversorgung sowie der enteralen
Ernährung.

Auf Leistungen zur sozialmedizinischen Nachsorge für chronisch
kranke oder schwerstkranke Kinder besteht künftig ein Rechtsanspruch.
Die Nachsorgemaßnahmen werden im Anschluss an eine stationäre,
teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung mit dem Ziel
stationäre Aufenthalte zu verkürzen, die ambulante Weiterbehandlung
zu sichern sowie eine erneute stationäre Aufnahme zu vermeiden.
Leistungen der sozialmedizinischen Nachsorge sind die im Einzelfall
notwendige Koordination der verordneten Leistungen wie ambulante
Kinderkrankenpflege oder Ergotherapie sowie Motivation und Anleitung
zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen.

Mit den beschlossenen Änderungen werden die befürchteten
Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln ab 2009
beseitigt. Eine kontinuierliche Versorgung mit qualitativ
hochwertigen Hilfsmitteln ist gesichert. Mit dem Gesetz wird
klargestellt, dass Krankenkassen nicht zwangsläufig Ausschreibung für
Hilfsmittel machen müssen. Bisher war vorgesehen, dass Kassen nur
noch Hilfsmittel der Anbieter erstatten dürfen, mit denen Sie vorher
einen Vertrag abgeschlossen hatten. Diese Regelung hat bei vielen
Betroffenen zur großen Verunsicherung geführt, da für nicht klar war,
ob sie auch künftig mit den individuell geeigneten Hilfsmitteln
versorgt werden.

Mit dem GKV-OrgWG wird der Leistungsanspruch auf enterale
Ernährung auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt. Menschen, die
an angeborenen, seltenen Stoffwechselerkrankungen leiden oder sich
nicht ausreichend, normal ernähren können wie beispielsweise
Patienten mit Niereninsuffizienz, multiplen Nahrungsmittelallergien,
Fettverwertungsstörungen oder Epilepsie, haben nun einen Anspruch auf
enterale Ernährung sofern eine entsprechende Verordnungsvoraussetzung
vorliegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist aufgefordert die
Leistungsvoraussetzung zu konkretisieren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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