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Staatsminister Sinner: "Weitere Deregulierung im Internet ist möglich" / Kontroverse Diskussion prägt BLM-Forum "Quo Vadis Rundfunkregulierung im Internet?"

Geschrieben am 17-10-2008

München (ots) - In seinem Grußwort zur Eröffnung der
BLM-Veranstaltung "Quo Vadis Rundfunkregulierung im Internet" am
Donnerstag, 16.Oktober, nannte der Präsident der Bayerischen
Landeszentrale für neue Medien, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, das Thema
"eines der spannendsten, die zur Zeit auf der medienpolitischen
Agenda stehen". Wie richtig er damit lag, bewies nicht zuletzt die
kontroverse Diskussion der folgenden Stunden. In welche Richtung es
gehen wird, machte Staatsminister Eberhard Sinner deutlich mit seiner
Aussage, dass eine weitere Deregulierung im Internet möglich sei.

BLM-Präsident Ring wies in seiner Einführung darauf hin, dass der
Ausgangspunkt für eine Regulierung im Internet generell die
Meinungsrelevanz der einzelnen Angebote sei. "Wir halten uns an die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und entwickeln uns nicht, wie
manche befürchten, zu einer Internetpolizei. Daran haben wir weder
Interesse, noch die Kapazitäten und die rechtliche Legitimation", so
Ring. Eine entsprechende Änderung der Fernsehsatzung der
Landeszentrale setze lediglich geltendes Recht um und stelle durch
das abgestufte Zulassungsverfahren eine Deregulierung dar, die es
etwa Anbietern von lokalen oder regionalen audiovisuellen Inhalten im
Internet möglich mache, mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren
ihre als Rundfunk klassifizierten Inhalte zu verbreiten.

Staatsminister Eberhard Sinner machte deutlich, dass die
Regulierung von Rundfunkinhalten grundsätzlich von den Prämissen
Technikneutralität und Gleichbehandlung ausgehen müsse. Hinsichtlich
des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der noch in diesem Jahr
unterzeichnet werden soll, wies er darauf hin, dass darin schon eine
engere Definition von Rundfunk zugrunde gelegt sei. Rundfunkinhalte
seien durch eine lineare Ausstrahlung gekennzeichnet, während
Inhalte, die auf Abruf verbreitet werden, nicht Rundfunk sind. Man
habe damit die Unterscheidungsmerkmale der EU-Richtlinie für
audiovisuelle Mediendienste übernommen. Sinner verdeutlichte aber
auch, dass die Rundfunkregulierung selbstverständlich auch für
entsprechende Angebote der Verlage gelten würde. Grundsätzlich zeigte
er sich zuversichtlich, dass es in Zukunft zu einer weiteren
Deregulierung im Internet kommen werde.

Prof. Dr. Rossen-Stadtfeld stellte in acht Thesen die Ergebnisse
seines Gutachtens zu "Rundfunk und Presse im Internet" vor. Er kam
dabei zu dem Ergebnis, dass Rundfunkregulierung im Internet notwendig
ist und dass es dabei keine Ausnahme für Presseunternehmen gebe.
Grundsätzlich anders sah das Helmut Verdenhalven vom Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Eines seiner zahlreichen Argumente
war dabei, dass es im Internet im Gegensatz zu den anderen
Übertragungswegen keine Kapazitätsengpässe und damit auch keine
Auswahlproblematik gebe. Damit würde sich auch eine Genehmigung von
Angeboten erübrigen. Im Ergebnis identisch, jedoch im Detail
unterschiedlich argumentierte Dr. Guido Brinkel, Vertreter des
Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien (BITKOM). Brinkel sah in der gesamten Medienregulierung eine
zu starke Rundfunk-Zentriertheit. Ziel müsse es sein, von der
bestehenden Doktrin weg zu kommen, hin zu einer Medienordnung, die
mehr auf Selbstregulierung und Außenpluralität setze. Als Vorbild
nannte er den Jugendmedienschutzstaatsvertrag mit dem Modell der
regulierten Selbstregulierung. Claus Grewenig, stellvertretender
Geschäftsführer und Justiziar des Verbands Privater Rundfunk und
Telemedien (VPRT) plädierte zwar für die gleiche Regulierung gleicher
Inhalte, sprach dabei aber einer grundsätzlichen Deregulierung das
Wort. Man müsse weg von einem "Regulierungsregime", das unter dem
Rundfunkbegriff stehe, so Grewenig. Wie in der entsprechenden
Richtlinie der EU sollte in Zukunft das Dach der Regulierung
"Audiovisuelle Medien" heißen.

In der abschließenden Diskussion wurden die gegensätzlichen
Standpunkte offensichtlich. Während die Vertreter der Medienpolitik
und der Regulierung, Dr. Klaus-Peter Potthast, Medienreferent in der
Bayerischen Staatskanzlei, und Thomas Langheinrich, Vorsitzender der
Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), versuchten deutlich zu
machen, dass die Regulierung nach dem 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht die zahlreichen Blogger und
Online-Communities, sehr wohl aber audiovisuelle Angebote der Verlage
betreffe, forderten der Blogger Julius Endert und eine Reihe von
Besuchern der Veranstaltung eine generelle Meinungsfreiheit im Netz.
Dieser Forderung schloss sich auch der Verleger Dr. Dirk Ippen an.
Annette Kümmel, Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSat.1 Media AG,
kritisierte, dass auch nach der Neudefinition des Rundfunkbegriffs im
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht klar werde, welche Angebote
als Rundfunk zu betrachten sind und welche nicht. "Wenn wir als
Medienunternehmen, die seit Jahren mit Regulierung konfrontiert sind,
schon Verständnisschwierigkeiten haben, wie soll es dann erst jungen
Internet-Anbietern gehen, die diese Art von Regulierung bisher
überhaupt nicht kannten", so Kümmel. Neu in der Diskussion war eine
Aussage von Dr. Potthast, der darauf hinwies, dass die im 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag genannte Bagatellgrenze von 500
zeitgleichen Zugriffen nicht statisch zu sehen sei, sondern von den
Landesmedienanstalten auch höher angesetzt werden könne. Ingesamt
wurde in der Diskussion deutlich, dass es von Seiten der Regulierung
noch mehr Transparenz bedarf, um gerade Bloggern und
Internet-Anbietern die bestehende "Regulierungsphobie", wie es
Langheinrich ausdrückte, zu nehmen.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de

Originaltext: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62483
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62483.rss2

Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger, Tel.: (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de


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