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Wettbewerbliche Handlungsspielräume der Krankenkassen unzureichend / Neue WIdO-Publikation zum Vertragswettbewerb in der GKV

Geschrieben am 29-09-2008

Bonn (ots) - Der gesetzlichen Krankenversicherung steht ein großer
Umbruch bevor. 2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt, an den alle
Versicherten ihren Beitrag entrichten. Wenn eine Kasse nicht mit dem
Geld auskommt, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, muss sie von
ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. "Eine Kasse, die gut
wirtschaftet, braucht keinen Zusatzbeitrag", behauptet die
Bundesregierung. Stimmt das wirklich? "Die Gesundheitsreform der
Großen Koalition verspricht zwar mehr Wettbewerb, aber zumindest beim
Vertragswettbewerb zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern
ist davon nicht viel angekommen", sagt Klaus Jacobs, Geschäftsführer
des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Während die Politik
selbst großzügig Milliardengeschenke an Ärzte und Krankenhäuser
verteile, enthalte sie den Krankenkassen weiterhin ausreichende
Möglichkeiten zu Selektivverträgen vor, mit denen die Ausgaben
wirksam kontrolliert werden können.

Als die Große Koalition vor drei Jahren ihre Arbeit aufnahm, hatte
sie ehrgeizige Ziele auf die gesundheitspolitische Agenda gesetzt:
eine stabile, nachhaltige und gerechte Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) sowie die Intensivierung des Wettbewerbs
zugunsten einer hochwertigen und effizienteren gesundheitlichen
Versorgung. Der zweite zentrale Reformbereich, die wettbewerbliche
Ausrichtung der GKV zur Verbesserung von Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung steht im Fokus der neuen
WIdO-Publikation "Vertragswettbewerb in der GKV. Möglichkeiten und
Grenzen vor und nach der Gesundheitsreform der Großen Koalition".

Bereits im Vorfeld der Gesundheitsreform der Großen Koalition
hatten die Professoren Dieter Cassel (Duisburg), Ingwer Ebsen
(Frankfurt/M.), Stefan Greß (Fulda) und Jürgen Wasem (Essen) zusammen
mit Klaus Jacobs und Sabine Schulze vom WIdO ein Gutachten zur
Weiterentwicklung des Vertragswettbewerbs in der GKV vorgelegt. Nach
Inkrafttreten des "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)" haben
die Gutachter untersucht, ob der Gesetzgeber seiner eigenen
Zielsetzung gefolgt ist und tatsächlich die Voraussetzungen für
weitere vertragswettbewerbliche Öffnungen der GKV geschaffen hat. Die
Ergebnisse dieser Analyse fallen allerdings recht bescheiden aus,
denn die vertragswettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten der
Kran-kenkassen bleiben auch nach der Gesundheitsreform ausgesprochen
begrenzt. Ver-stärkt wird dieser Eindruck zudem noch durch zwei
aktuelle Gesetzesvorhaben:

- Zum einen sollen die vertragswettbewerblichen Freiräume in
der hausarztzentrierten Versorgung durch das "Gesetz zur
Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der GKV"
stark eingeschränkt werden;
- zum anderen wird mit dem
"Krankenhausfinanzierungsreformgesetz" einmal mehr
versäumt, den Krankenhaussektor überhaupt für irgendwelche
vertragswettbewerblichen Aktivitäten zu öffnen.

Deshalb haben die vor der Reform vorgelegten Vorschläge zur
Intensivierung des Vertragswettbewerbs kaum an Aktualität eingebüßt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es zweckmäßig, das Gutachten zum
Vertragswettbewerb von 2006 noch einmal in Erinnerung zu rufen. Es
bildet den ersten Teil der neuen WIdO-Publikation, die im zweiten
Teil eine aktuelle Analyse der vertragswettbewerblichen Perspektiven
enthält, die unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen, wie
sie die Große Koalition insbesondere mit dem GKV-WSG geschaffen hat.
Diese werden in jedem Fall den Ausgangspunkt bilden, falls sich eine
künftige Bundesregierung - in welcher parteipolitischen Konstellation
auch immer - wieder einmal auf die Fahnen schreiben sollte, für mehr
Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung zu sorgen.

Die WIdO-Publikation "Vertragswettbewerb in der GKV -
Möglichkeiten und Grenzen vor und nach der Gesundheitsreform der
Großen Koalition", Dieter Cassel, Ingwer Ebsen, Stefan Greß, Klaus
Jacobs, Sabine Schulze, Jürgen Wasem (Hrsg.), ISBN-13
978-3-922093-50-3, kann direkt beim Wissenschaftlichen Institut der
AOK (WIdO) zum Preis von 16,50 Euro bezogen werden. (Tel.:
0228/843-393; Fax: 0228/843-144; ab 15.10.2008: Tel. 030/34646-2393;
Fax: 030/34646-2144 E-Mail: wido@wido.bv.aok.de).

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
Dr. Klaus Jacobs
Tel.: 0228/843-182
klaus.jacobs@wido.bv.aok.de
Sabine Schulze
Tel.: 0228/843-126
sabine.schulze@wido.bv.aok.de

Neue Kontaktdaten ab 15.10.2008:
Dr. Klaus Jacobs
WIdO, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin;
Tel.: 030 34646-2182 Sabine Schulze
WIdO, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin;
Tel.: 030 34646-2126


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