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Uhl/Wellenreuther: Kommunales Ausländerwahlrecht verfassungswidrig

Geschrieben am 22-09-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zum Thema "Kommunales Ausländerwahlrecht"
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter Ingo
Wellenreuther MdB:

Die heutige Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass die
Erweiterung des Kommunalen Wahlrechts auch auf nicht EU-Ausländer
gegen die verfassungsrechtliche Ordnung verstoßen würde.

Die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken vorgeschlagene
Verfassungsänderung ist nach Art. 79 Abs.3 GG unzulässig, da einer
der in Art 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze tangiert wird.
Nach Art 20 GG geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Das Staatsvolk
ist in der Bundesrepublik Deutschland das deutsche Volk und wird von
den deutschen Staatsangehörigen gebildet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Wahlrecht von
nichtdeutschen Staatsangehörigen allein im Fall des kommunalen
Wahlrechts für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU für
zulässig erachtet. Dies wurde als Unionsbürgerrecht in den
Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 aufgenommen.

Eine Verfassungsänderung, die ein kommunales Wahlrecht von nicht
EU-Ausländern ermöglichte, würde dementsprechend gegen die
Ewigkeitsgarantie des Art 79 Absatz 3 GG verstoßen.

Unabhängig von den entgegenstehenden Verfassungsgrundsätzen steht
ein derartiges Wahlrecht aber auch im Widerspruch zu den
Integrationspolitischen Zielen der Bundesregierung.

Ein erfolgreicher Integrationsprozess kann durchaus im Erwerb der
deutschen Staatsbürgerschaft und dem damit verbundenen Wahlrecht
enden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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